Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. April 2025 ihr aktuelles Rundschreiben 07/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert die Finanzaufsicht über sogenannte Hochrisikostaaten – also Länder, die in der internationalen Finanzwelt als besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten.
Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems
Hochrisikostaaten zeichnen sich dadurch aus, dass sie in ihren gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhebliche Defizite aufweisen. Diese Schwächen können nach Einschätzung der BaFin nicht nur kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten, sondern auch das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.
Für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister in Deutschland ist das neue Rundschreiben besonders relevant: Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen oder Personen aus diesen Ländern verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.
BaFin veröffentlicht Liste regelmäßig
Die BaFin aktualisiert ihre Einschätzung zu Hochrisikostaaten regelmäßig und veröffentlicht diese Rundschreiben auf ihrer Website. Grundlage sind in der Regel internationale Bewertungen – etwa der Financial Action Task Force (FATF), die als weltweit wichtigste Instanz zur Bekämpfung von Geldwäsche gilt.
Mit dem aktuellen Rundschreiben 07/2025 (GW) setzt die BaFin ihre Aufsichtspraxis fort und macht erneut deutlich, wie wichtig Transparenz und Prävention im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind.
Weitere Informationen sowie die vollständige Liste der betroffenen Hochrisikostaaten sind auf der Homepage der BaFin abrufbar.