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Insolvenzantrag der EOS Capital Partners GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1508 IN 12313/24

München, 11. April 2025 – Das Amtsgericht München hat den Insolvenzantrag der EOS Capital Partners GmbH, mit Sitz c/o von zur Mühlen, Trimburgstraße 6, 81249 München, durch Beschluss vom 11. April 2025 mangels Masse abgewiesen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 216869 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Arvid von der Mühlen.

Geschäftszweck

Die EOS Capital Partners GmbH war auf die Beteiligung an Unternehmen, die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben sowie betriebswirtschaftliche Beratung spezialisiert – insbesondere bei Themen wie Unternehmensfinanzierung, Reorganisation und Entwicklung – allerdings ausschließlich im Rahmen nicht erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Hintergrund der Entscheidung

Das Insolvenzgericht stellte fest, dass die Gesellschaft nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) ist in einem solchen Fall der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend mangels Masse abzuweisen.

Auswirkungen für Gläubiger

Die Entscheidung hat für Gläubiger erhebliche Konsequenzen:

  • Kein Insolvenzverfahren bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens anmelden können.

  • Stattdessen müssen sie auf eigene Faust versuchen, ihre Ansprüche durch Einzelvollstreckung durchzusetzen – sofern bei der Gesellschaft noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.

In der Praxis kommt dies jedoch selten vor, wenn bereits für die Gerichtskosten keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss können die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben – auch bei jedem anderen Amtsgericht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Fazit

Mit der Abweisung des Antrags unter dem Aktenzeichen 1508 IN 12313/24 ist das Insolvenzverfahren gegen die EOS Capital Partners GmbH beendet, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.

Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel den Totalverlust ihrer Forderungen, da die Gesellschaft nicht einmal über Mittel für ein geordnetes Verfahren verfügt. Ein solcher Beschluss ist oft das letzte Kapitel in der Existenz eines Unternehmens – ein wirtschaftlicher Schlussstrich.

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