Die Turmus Wohnbau GmbH mit Sitz in Murr im Landkreis Ludwigsburg ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das zuständige Insolvenzgericht hat am 11. August 2026 um 19.00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 20 IN 331/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hindenburgstraße 68 in 71711 Murr und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 745590 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Umut Turmus.
Die Turmus Wohnbau GmbH ist umfassend in der Immobilien und Baubranche tätig. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung. Dabei sieht der Gesellschaftszweck ausdrücklich auch die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten sowie Bewerbern um Erwerbs oder Nutzungsrechte vor.
Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung. Damit erstreckt sich der Unternehmensgegenstand nicht nur auf eigene Bauprojekte, sondern auch auf die Betreuung und Abwicklung von Bauvorhaben für Dritte.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Außerdem gehört die Verwaltung von Grundbesitz sowie von Wohnungs und Teileigentum zum Geschäftszweck. Die Gesellschaft deckt damit mehrere wesentliche Bereiche der Immobilienwirtschaft ab, von der Projektvorbereitung und Baudurchführung über die Immobilienvermittlung bis zur Verwaltung von Immobilienvermögen.
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren hat das Gericht nun Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin aus Stuttgart bestellt.
Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Turmus Wohnbau GmbH ist damit erheblich eingeschränkt. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Dies betrifft insbesondere auch die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens.
Der Gesellschaft wurde untersagt, selbstständig über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die entsprechenden Verwaltungs und Verfügungsbefugnisse wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Turmus Wohnbau GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Auch Geschäftspartner und andere Schuldner der Turmus Wohnbau GmbH müssen die gerichtlichen Anordnungen beachten. Ihnen ist untersagt worden, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Gleichzeitig hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Turmus Wohnbau GmbH grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während der Prüfung des Insolvenzantrags auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft weiter verändert wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun insbesondere die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem muss er prüfen, ob das Vermögen der Turmus Wohnbau GmbH ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Hierfür erhält er umfassenden Zugang zu den Geschäftsräumen, Büchern und Geschäftspapieren des Unternehmens und kann die erforderlichen Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen.
Mit der Entscheidung vom 11. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Turmus Wohnbau GmbH noch nicht eröffnet. Bei der vorläufigen Insolvenzverwaltung handelt es sich zunächst um eine Sicherungsmaßnahme während des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Erst nach Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen wird darüber entschieden, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Über die konkreten Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten, die Höhe möglicher Verbindlichkeiten, die Zahl der Gläubiger sowie die Auswirkungen auf laufende oder bereits begonnene Immobilien und Bauprojekte enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.
Das Verfahren über die Turmus Wohnbau GmbH aus Murr wird unter dem Aktenzeichen 20 IN 331/26 geführt. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am 11. August 2026 angeordnet.