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Insolvenzantrag der Atieh Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 403 IN 393/25

Leipzig, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Atieh Immobilien GmbH, Martin-Luther-Ring 2, 04109 Leipzig, eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 242613 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Liquidator Herrn Hadi Eghbalian, hatte am Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.

Hintergrund der Entscheidung

Nach eingehender Prüfung hat das Insolvenzgericht festgestellt, dass das Vermögen der Atieh Immobilien GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) ist in einem solchen Fall eine Abweisung des Insolvenzantrags zwingend vorgeschrieben.

Auswirkungen für Gläubiger

Für die Gläubiger der Atieh Immobilien GmbH bedeutet die Entscheidung:

  • Es kommt kein Insolvenzverfahren zustande.

  • Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet werden.

  • Die Durchsetzung von Ansprüchen muss auf dem Weg der Einzelzwangsvollstreckung erfolgen – soweit noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.

In der Praxis ist das jedoch oft schwierig, da bereits die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden konnten.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung steht der Gesellschaft sowie den Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim:

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.

Alternativ kann die Beschwerde auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags unter dem Aktenzeichen 403 IN 393/25 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atieh Immobilien GmbH formal beendet – vorbehaltlich einer möglichen Beschwerde.

Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung häufig einen Totalausfall ihrer Forderungen, da sich kein geordnetes Insolvenzverfahren anschließt.

Die Atieh Immobilien GmbH steht damit wirtschaftlich vor dem endgültigen Aus. Eine Löschung im Handelsregister dürfte – sofern keine neuen Vermögenswerte bekannt werden – nur noch eine Frage der Zeit sein.

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