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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren über das Vermögen der Conen Holding GmbH
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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren über das Vermögen der Conen Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Wittlich – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 7a IN 24/25

Wittlich, 10. April 2025 – Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Conen Holding GmbH, mit Sitz in der Conenstraße 4, 54497 Morbach, hat das Amtsgericht Wittlich eine weitere wichtige Entscheidung getroffen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Nummer HRB 44767 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Dr. Christoph Weiss, Arnaud Gielen und Christian Monz vertreten.

Bereits am 25. Februar 2025 hatte das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Conen Holding GmbH angeordnet, um das vorhandene Unternehmensvermögen zu sichern und eine unkontrollierte Vermögensverschiebung zu verhindern.

Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit Beschluss vom 10. April 2025 hat das Amtsgericht Wittlich dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun zusätzlich eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.

Diese Maßnahme bedeutet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter über seine Überwachungsfunktion hinaus nun berechtigt ist, eigenständig konkrete Rechtshandlungen vorzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern, zu erhalten oder zu verwerten.

Welche konkreten Maßnahmen durch diese Einzelermächtigung abgedeckt sind, ergibt sich aus dem vollständigen Beschluss, der in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich eingesehen werden kann.

Bedeutung der Entscheidung

Mit dieser Erweiterung seiner Befugnisse erhält der vorläufige Insolvenzverwalter weitergehende Handlungsfreiheit, um im Interesse der Gläubiger und zum Schutz des Unternehmensvermögens tätig zu werden. Solche Ermächtigungen werden in der Praxis vor allem dann erteilt, wenn bestimmte Handlungen zur Vermeidung von Nachteilen oder zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs notwendig erscheinen.

Der weitere Fortgang des Verfahrens bleibt nun abzuwarten. Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Conen Holding GmbH und die Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden durch die zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters deutlich unterstützt.

Der vollständige Beschluss steht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich zur Einsicht bereit.

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