Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 67c IN 8/25
Hamburg, 9. April 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der immergrün Meile UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz am Kreienhoopsberg 30, 22399 Hamburg, wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 150335 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Bahman Yusefi.
Der Geschäftszweig des Unternehmens umfasst den Betrieb und die Leitung eines immergrün Franchise-Standortes sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Vorbereitung einer geordneten Insolvenzabwicklung wurde am 9. April 2025 um 12:19 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg.
Einschränkungen und Maßnahmen
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde die Verfügungsgewalt der immergrün Meile UG (haftungsbeschränkt) erheblich eingeschränkt:
- Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schuldnerin – wurden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Schutzmaßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen
Darüber hinaus untersagte das Amtsgericht Hamburg sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Entscheidung
Mit dieser Anordnung verfolgt das Amtsgericht Hamburg das Ziel, das Vermögen der immergrün Meile UG (haftungsbeschränkt) bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und zu erhalten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und dem Gericht berichten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und welche weiteren Schritte notwendig sind.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zur Einsicht für Beteiligte hinterlegt.