Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 810 IN 1036/24 St-33
Frankfurt am Main, 8. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stephan Finance GmbH, mit Sitz in der Eschersheimer Landstraße 69, 60322 Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 117745, hat das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Johann Stephan, wohnhaft in der Nußzeil 2, 60433 Frankfurt am Main.
Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), wonach der Eröffnungsantrag abgewiesen wird, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Das bedeutet, dass die Stephan Finance GmbH nach Auffassung des Gerichts über keinerlei oder nur unbedeutende liquide Mittel oder verwertbare Aktiva verfügt.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags gilt das Verfahren als beendet. Für die Gläubiger stellt dies einen schwerwiegenden Einschnitt dar, da ihnen kein regulärer Weg zur Durchsetzung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung steht. Eine Verwertung der Vermögenswerte oder eine quotale Befriedigung der Ansprüche erfolgt nicht.
Ob Gläubiger gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte oder Maßnahmen gegen Geschäftsführer Johann Stephan prüfen, bleibt dem Einzelfall vorbehalten und hängt von der weiteren Sachlage ab.
Die Entscheidung wurde am 8. April 2025 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht getroffen.