Amtsgericht Göppingen – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1 IN 391/24 KV
Göppingen, 9. April 2025 – Das Amtsgericht Göppingen hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBF Holding GmbH, mit Sitz in der Autenbachstraße 12, 73035 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Bergbauer und Gunter Mürdter, am heutigen Tag eine klare Entscheidung getroffen:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 729290 eingetragen. Vertreten wurde sie im Verfahren durch die Kanzlei Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Stuttgart.
Mit der nun erfolgten Abweisung des Antrags mangels Masse bestätigt das Gericht, dass die MBF Holding GmbH nicht über ausreichend liquide oder verwertbare Mittel verfügt, um auch nur die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens – etwa für Gericht und vorläufigen Verwalter – zu decken. Eine Fortführung des Verfahrens ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Damit ist das Unternehmen faktisch zahlungsunfähig und wirtschaftlich am Ende.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Ihnen bleibt – sofern rechtlich zulässig – lediglich der zivilrechtliche Weg oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Haftung der verantwortlichen Organe.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
einzulegen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine Erklärung bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich, allerdings muss das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Gericht in Göppingen eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt hierfür jedoch nicht. Nähere Informationen zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen und Anträgen sind abrufbar unter:
www.ejustice-bw.de
Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Übermittlung verpflichtend. Sollte die elektronische Einreichung vorübergehend technisch nicht möglich sein, bleibt die schriftliche Übermittlung erlaubt – unter der Voraussetzung, dass die technische Unmöglichkeit glaubhaft gemacht und das Dokument auf Anforderung nachgereicht wird.
Die Entscheidung des Amtsgerichts markiert einen endgültigen Punkt im Verfahren – zumindest für den Moment. Sollte sich zukünftig Masse oder ein neuer Eröffnungsgrund ergeben, könnte eine erneute Antragstellung möglich sein.