Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreichs (FMA) hat eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro gegen eine verantwortliche Person der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft verhängt. Diese Sanktion wurde wegen eines Verstoßes gegen Hinweispflichten im Zusammenhang mit Rahmenverträgen für Zahlungsdienstnutzer gemäß dem Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) ausgesprochen. Die Entscheidung wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 22 Absatz 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) getroffen und ist rechtskräftig.