Start Allgemein Hauptsache die Mandanten bezahlen das Honorar des Rechtsanwaltes

Hauptsache die Mandanten bezahlen das Honorar des Rechtsanwaltes

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Stevebidmead (CC0), Pixabay

Ein Investmentunternehmen, das in Gold investiert, schloss einen Vertrag mit einem Anbieter eines Hochsicherheitslagers für die Lagerung von physischem Gold. Jedoch bietet dieser Vertrag keinen Schutz für Investoren, die durch das Unternehmen geschädigt wurden. Sofern dem Lagerbetreiber das betrügerische Handeln des Investmentunternehmens nicht bekannt war, stehen den betroffenen Investoren keine Ansprüche aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Forderung eines Anlegers nach einer Entschädigung von über 250.000 € abgelehnt.

Das Investmentunternehmen hatte Anlageprodukte bezüglich physischem Feingold vertrieben und dabei die Anleger über die tatsächliche Goldmenge sowie über ihre vermeintliche Eigentumsposition getäuscht. Die beklagte Firma, Betreiberin eines Hochsicherheitslagers, hatte in diesem Kontext das Gold für das Investmentunternehmen gelagert.

Ende 2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Investmentunternehmens eröffnet, und der Geschäftsführer wegen schweren Betrugs und Geldwäsche zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Kläger forderte von der Lagerbetreiberin Schadensersatz in Höhe von etwa 250.000 €, doch seine Klage wurde sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht abgewiesen. Die Gerichte entschieden, dass aus dem Lagervertrag keine Ansprüche für den Kläger entstehen. Der Vertrag bot keinen Schutz für Dritte, und es gab keine Beweise dafür, dass die Beklagte von den betrügerischen Handlungen des Investmentunternehmens gewusst hatte.

Die Lagerhalterin war nicht verpflichtet, die Geschäftsmodelle ihrer Kunden zu überprüfen, und es gab keine Anzeichen dafür, dass sie bewusst die kriminellen Handlungen des Investmentunternehmens ignoriert hatte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und der Kläger kann die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.

Zusätzliche Informationen:

– Aktuell sind 154 ähnliche Fälle beim 13. Zivilsenat und rund 300 Fälle beim Landgericht Darmstadt anhängig.
– Weitere Details zu den strafrechtlichen Aspekten finden sich in der nachfolgenden Pressemitteilung.

Quellen: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2024, Aktenzeichen 13 U 180/22 (vorheriges Urteil: Landgericht Darmstadt, Urteil vom 19.5.2022, Aktenzeichen 27 O 293/21).

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