Start Warnhinweise BaFin ermittelt wegen des Angebots angeblicher Starlink-Aktien – Kantonal Finanz

BaFin ermittelt wegen des Angebots angeblicher Starlink-Aktien – Kantonal Finanz

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betexion (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf risikobehaftete Angebote von Kantonal Finanz hin, einem Unternehmen mit Sitzen in New York, USA, und London, UK. Dieses Unternehmen bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die erforderlichen Genehmigungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen. Zudem fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG), der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren notwendig ist. Spezifisch suggeriert Kantonal Finanz, dass Anleger bei ihnen Aktien von Starlink Inc. erwerben könnten.

Auf der Webseite kantonalfinanz.com präsentiert sich das Unternehmen auch unter dem Namen Kantonal Finanz Limited Company (Ltd.). Es gab bereits zahlreiche Berichte über Betrugsfälle, in denen Zeichnungsangebote für Aktien bekannter Unternehmen gemacht wurden, die nach der Bezahlung nicht an die Käufer ausgehändigt wurden. In einigen Fällen existierten die beworbenen Aktien nicht einmal.

In Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, dass Wertpapiere nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden dürfen. Ein Angebot ohne einen solchen Prospekt verletzt – sofern keine Ausnahmen zutreffen – die Prospektpflicht gemäß Art. 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Die BaFin prüft in einem Prospektbilligungsverfahren, ob der Prospekt die notwendigen Mindestinformationen enthält und ob die Informationen verständlich und widerspruchsfrei sind. Die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Prospektangaben, die Bewertung der Seriosität des Emittenten oder die Kontrolle des Produkts gehören nicht zu den Aufgaben der BaFin.

Für die Aktien von Starlink wurde kein Verkaufsprospekt zur Billigung bei der BaFin eingereicht. Ob ein Prospekt für ein öffentliches Angebot bei der BaFin hinterlegt ist, lässt sich in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ nachprüfen.

Unternehmen, die Verbrauchern Wertpapiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten möchten, benötigen dafür eine Genehmigung der BaFin, was auch für vorbörsliche Aktien gilt. Informationen über die Zulassung eines bestimmten Unternehmens sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin abrufbar.

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