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Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH Hamburg – Jahresbericht zum 31.12.2023 VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R;VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I DE000A1W2BQ7; DE000A1W2BR5

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Buffik (CC0), Pixabay

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Hamburg

Jahresbericht zum 31.12.2023

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen

Jahresbericht

01.01.2023 – 31.12.2023

MANAGEMENT UND VERWALTUNG

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Warburg Invest

Kapitalanlagegesellschaft mbH

Ferdinandstraße 75

D-20095 Hamburg

(im Folgenden: Warburg Invest)

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:

EUR 5.600.000,00

(Stand: 31. Dezember 2022)

Aufsichtsrat

Markus Bolder

M.M. Warburg & CO (AG & Co.)

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg

– Vorsitzender –

Thomas Fischer

Sprecher des Vorstandes

MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg

– stellv. Vorsitzender –

Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski

Hamburg

(bis 31.12.2023)

Prof. Dr. Peter Seppelfricke

Osnabrück

(ab 01.01.2024)

Geschäftsführung

Matthias Mansel

Christian Schmaal (bis 31.12.2023)

Martin Hattwig (ab 01.01.2024)

Verwahrstelle

M.M.Warburg & CO (AG & Co.)

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Ferdinandstraße 75

D-20095 Hamburg

Abschlussprüfer

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fuhlentwiete 12

D-20355 Hamburg

DEUTSCHLAND

www.bdo.de

TÄTIGKEITSBERICHT

1. Anlageziele und Anlagestrategie

Das Ziel des VermögensManagement-Fonds für Stiftungen ist die Erwirtschaftung stabiler nachhaltiger Erträge, basierend auf den vier Anlagegrundsätzen Sicherheit, Liquidität, Rentabilität sowie Ethik/​Nachhaltigkeit. Das Sondervermögen investiert überwiegend in Stiftungsfonds bzw. defensive vermögensverwaltende Zielfonds und bietet damit eine breite Diversifikation über mehrere Anlageklassen mit einem an die Anforderungen von Stiftungen konservativ ausgerichtetem Risikoprofil. Hierfür werden anhand einer quantitativen sowie qualitativen Analyse Zielfonds ausgewählt und kombiniert. Ziel der Strategie ist es, die Kompetenzen renommierter Vermögensverwalter zu bündeln, um für Stiftungen ein kostengünstiges und effizientes Portfolio zusammenzustellen. Das Sondervermögen bietet damit eine Streuung über Vermögensverwalter, Investmentstrategien und Anlageklassen („Köpfe, Stile &Assets“). Ähnlich den Leistungen eines Stiftungs-Offices werden die Ergebnisse der Zielfonds kontinuierlich überprüft und erforderlichenfalls, falls sie die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen, ausgetauscht.

Mit dieser Diversifikationsstrategie soll eine stetige und stabile Wertentwicklung bei überschaubaren Risiken erzielt werden. Eine Orientierung an einem Marktindex findet nicht statt.

2. Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Das Jahr 2023 war für die Kapitalmärkte ein positives Jahr. Es stand damit in starkem Kontrast zu dem Jahr 2022, das von geopolitischen Unruhen geprägt war, die sich auf alle Lebensbereiche ausgewirkt hatten und die Aktien- und Rentenmärkte belasteten. Im Gegensatz dazu zeigten die Märkte in 2023 trotz weiter anhaltender Unruhen im geopolitischen Umfeld eine starke Erholung.

Die Aktienmärkte in den USA, Europa sowie den Schwellenländern notierten allesamt positiv. Auch auf der Rentenseite konnten Staatsanleihen sowie Unternehmensanleihen positive Renditen erzielen.

Der Fonds war während des Berichtsjahres – unter Vorhaltung einer angemessenen Liquiditätsposition – vollständig investiert. Als Anlagen hat der VermögensManagement-Fonds für Stiftungen entsprechend seiner Anlagestrategie zum Ende des Geschäftsjahres zu ca. 25 % seines Fondsvermögens Anteile an Stiftungsfonds und zu ca. 69 % Anteile an defensiven vermögensverwaltenden Mischfonds gehalten. Eine kleine Position von ca. 3% hielt der VermögensManagement-Fonds für Stiftungen in einem offensiven vermögensverwaltenden Mischfonds.

Im Laufe des Jahres wurden Umschichtungen bei den gehaltenen Ziel-Investmentfonds vorgenommen, d.h. Gewichtungen erhöht oder reduziert, um u.a. stetig eine angemessene Liquiditätsquote vorzuhalten.

Ab September wurde in Folge der Korrektur an den Märkten eine moderate Position im ACATIS Fair Value Modulor Vermögensverwaltungsfonds aufgebaut, um neben der Stärkung der Diversifikation u.a. die Aktienquote auf Fondsebene zu erhöhen.

Die durchschnittliche Aktiengewichtung der Zielfonds im VermögensManagement-Fonds für Stiftungen bewegte sich um 25 %, während die Anleihengewichtung im Schnitt bei ca. 64 % lag. Neben Liquidität wurden von einzelnen Zielfondsmanagern auch Positionen in Edelmetallen wie zum Beispiel Gold gehalten.

Die allokierten Zielfonds konnten an den Kapitalmarktentwicklungen partizipieren und positive Renditen verbuchen. Der VermögensManagement-Fonds für Stiftungen konnte daher das Jahr 2023 mit einem positiven Ergebnis beenden. Die Wertentwicklung des VermögensManagement-Fonds für Stiftungen lag im Berichtszeitraum in der Anteilklasse I bei +10,28 % und in der Anteilklasse R bei +9,93 %. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.

Quellen des Veräußerungsergebnisses

Das Veräußerungsergebnis ist insgesamt negativ und resultiert aus der Veräußerung von Fonds.

3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum

Zins und Spread-Änderungsrisiken

Der VermögensManagement-Fonds für Stiftungen war entsprechend seinem Anlagekonzept in Zielfonds investiert. Risiken ergeben sich aus den von den selektierten Zielfondsmanagern eingegangenen Engagements in Wertpapieren (z.B. Aktien, Anleihen). Neben den üblichen Marktschwankungen zählen dazu auch Zins- und Spread-Änderungsrisiken bei Anleihen. Je nach Marktentwicklung und Laufzeit bzw. Rating der Anleihe kann es dadurch zu mehr oder minder ausgeprägten Schwankungen beim VermögensManagement-Fonds für Stiftungen kommen. Allerdings zeichnen sich die selektierten Zielfondsmanager u.a. durch ein eigenes Risikomanagement aus, so dass die für den Anleger relevanten Risiken ständig überwacht und bei Bedarf begrenzt werden.

Währungsrisiken

Der Fonds war im Berichtszeitraum ausschließlich in auf Euro lautende Zielfonds investiert. Da die ausgewählten Zielfonds jedoch Anlagen in Fremdwährungen tätigen können, sind Fremdwährungsrisiken nicht ausgeschlossen. Allerdings zeichnen sich die selektierten Zielfondsmanager durch ein eigenes Risikomanagement aus, so dass die für den Anleger relevanten Risiken ständig überwacht und bei Bedarf begrenzt werden.

Sonstige Marktpreisrisiken

Neben den bereits erwähnten Zinsänderungsrisiken bestanden weitere Marktpreisrisiken durch gehaltene Zielfonds mit Aktienanlagen. Allerdings achten wir bei der Auswahl der Zielfonds u.a. darauf, dass ein aktives Risikomanagement besteht, so dass die für den Anleger relevanten Risiken ständig überwacht und bei Bedarf begrenzt werden.

Im Übrigen werden alle Zielfonds auch im Hinblick auf die Einhaltung ihrer Anlagepolitik kontrolliert. Bei Bedarf werden Zielfonds ausgetauscht. Derivate werden im VermögensManagement-Fonds für Stiftungen nicht eingesetzt.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Verlusten definiert, welche infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen bzw. als Folge von externen Ereignissen eintreten, einschließlich Rechtsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanter Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der Größe der Märkte, in die die ausgewählten Zielfonds investieren, und der hohen Zahl der Marktteilnehmer ist davon auszugehen, dass diese ihre gehaltenen Wertpapiere zu nahezu jedem Zeitpunkt zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußern können, so dass auch die Liquidität der Zielfonds selbst gewährleistet ist.

Im Berichtszeitraum haben die Rückgabeverlangen der Anleger am 7. Dezember 2023 den in den Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens festgelegten Schwellenwert von 10% des Nettoinventarwerts überschritten. Da die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden konnten, beschränkte die Warburg Invest die Rücknahme der Anteile gem. § 98 Abs. 1b KAGB ab dem 8. Dezember 2023 auf 30% des Rückgabeverlangens. Die Beschränkung wurde am 11. Dezember 2023 wieder aufgehoben.

Bonitäts- und Adressenausfallrisiken

Die von den Zielfonds gehaltenen Anleihen unterliegen Bonitäts- und Adressenausfallrisiken. Durch die Streuung der Anlagen sowohl auf Ebene des VermögensManagement-Fonds für Stiftungen als auch auf Ebene der Zielfonds wird zunächst schon eine Reduzierung dieses Risikos erreicht. Wie zudem bereits dargestellt, wird von uns im Rahmen der Zielfondsauswahl darauf geachtet, dass durch ein striktes Risikomanagement sämtliche für die Anleger relevanten Risiken ständig überwacht und bei Bedarf begrenzt werden.

4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Berichtszeitraum waren – außer der zuvor bereits genannten Beschränkung der Anteilrücknahme – keine wesentlichen Ereignisse für den VermögensManagement-Fonds für Stiftungen zu verzeichnen.

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Anlageschwerpunkte Tageswert in EUR % Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 6.468.806,22 100,28
1. Investmentanteile 6.221.308,07 96,45
2. Bankguthaben 247.498,15 3,84
II. Verbindlichkeiten -18.329,92 -0,28
III. Fondsvermögen 6.450.476,30 100,00 1)

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in 1.000
Bestand
31.12.2023
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen
Investmentanteile EUR 6.221.308,07 96,45
Gruppenfremde Investmentanteile
ACATIS Fa.Val.Mo.Vermögensv.1 Act. Nom. I o.N. LU0278152862 ANT 25 63 38 EUR 7.970,8100 201.765,11 3,13
FvS-Foundation Defensive Act. au Port. I EUR Dis. oN LU2243568628 ANT 8.947 0 15.926 EUR 98,1000 877.693,54 13,61
Kapital Plus Inhaber-Anteile I (EUR) DE0009797613 ANT 774 0 1.152 EUR 1.186,3000 918.043,17 14,23
MEAG FairReturn Inhaber-Anteile I DE000A0RFJW6 ANT 14.188 0 21.122 EUR 50,7500 720.023,24 11,16
ODDO BHF Polaris Moderate Inhaber-Anteile DI-EUR DE000A2P5QA0 ANT 556 0 828 EUR 1.061,9500 590.544,02 9,16
Phaidros Funds-Conservative Inhaber-Anteile D o.N. LU0948471684 ANT 6.590 0 12.148 EUR 136,3900 898.752,82 13,93
Siemens Balanced Inhaber-Anteile DE000A0KEXM6 ANT 46.363 0 72.753 EUR 21,7100 1.006.541,42 15,60
TBF GLOBAL INCOME Inhaber-Anteile I DE0009781997 ANT 57.107 0 89.613 EUR 17,6500 1.007.944,75 15,63
Summe Wertpapiervermögen EUR 6.221.308,07 96,45
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds EUR 247.498,15 3,84
Bankguthaben EUR 247.498,15 3,84
EUR – Guthaben bei:
Kreissparkasse Köln EUR 247.498,15 % 100,0000 247.498,15 3,84
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -18.329,92 -0,28
Verwaltungsvergütung EUR -4.294,43 -4.294,43 -0,07
Verwahrstellenvergütung EUR -945,49 -945,49 -0,01
Prüfungskosten EUR -11.900,00 -11.900,00 -0,18
Veröffentlichungskosten EUR -1.190,00 -1.190,00 -0,02
Fondsvermögen EUR 6.450.476,30 100,00 1)
VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I
Anteilwert EUR 93,72
Anzahl Anteile STK 21.967,000
VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R
Anteilwert EUR 91,55
Anzahl Anteile STK 47.971,000

Fußnoten:

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: – Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Volumen in 1.000

Jahresbericht
für VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 999,06
2. Erträge aus Investmentanteilen EUR 33.318,74
3. Sonstige Erträge EUR 1.240,08
Summe der Erträge EUR 35.557,88
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -5.886,74
2. Verwahrstellenvergütung EUR -1.654,58
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -1.243,29
4. Sonstige Aufwendungen EUR -409,01
Summe der Aufwendungen EUR -9.193,62
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 26.364,26
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 22.383,95
2. Realisierte Verluste EUR -149.006,93
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -126.622,98
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -100.258,72
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 79.499,24
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 210.888,02
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 290.387,26
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 190.128,54

Entwicklung des Sondervermögens

2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 1.815.909,19
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -15.672,00
2. Zwischenausschüttungen EUR -26.040,00
3. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR 94.989,17
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 100.731,25
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -5.742,08
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR -564,47
5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 190.128,54
davon nicht realisierte Gewinne EUR 79.499,24
davon nicht realisierte Verluste EUR 210.888,02
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 2.058.750,43

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil) insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 2) EUR 52.206,68 2,38
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -100.258,72 -4,56
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) EUR 90.567,29 4,12
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 42.515,25 1,94
1. Zwischenausschüttung EUR 26.040,00 1,19
a) Barausschüttung EUR 26.040,00 1,19
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung EUR 16.475,25 0,75
a) Barausschüttung EUR 16.475,25 0,75
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

2) Auf Grund der im Berichtszeitraum vorgenommenen Zwischenausschüttung aus dem Vortrag und der damit im Zusammenhang stehenden Anpassung der Berechnung des Ertragsausgleichs auf den Vortrag weicht der Vortrag aus dem Vorjahr je Anteil von dem im Jahresbericht des Vorjahres angegebenen Vortrags auf neue Rechnung ab.

3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste und der Ermöglichung der Ausschüttung.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres
2020 EUR 3.922.629,61 EUR 97,31
2021 EUR 2.847.064,79 EUR 100,64
2022 EUR 1.815.909,19 EUR 86,90
2023 EUR 2.058.750,43 EUR 93,72

Jahresbericht
für VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 2.135,10
2. Erträge aus Investmentanteilen EUR 144.617,38
3. Sonstige Erträge EUR 2.651,56
Summe der Erträge EUR 149.404,04
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -25.323,57
2. Verwahrstellenvergütung EUR -3.535,77
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -2.622,36
4. Sonstige Aufwendungen EUR -909,24
Summe der Aufwendungen EUR -32.390,94
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 117.013,10
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 46.416,80
2. Realisierte Verluste EUR -316.717,57
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -270.300,77
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -153.287,67
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 87.032,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 1.210.864,47
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.297.896,47
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.144.608,80
Entwicklung des Sondervermögens 2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 13.278.347,46
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -115.632,75
2. Zwischenausschüttungen EUR -187.661,25
3. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -9.698.942,79
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 470.340,44
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -10.169.283,23
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR -28.993,60
5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.144.608,80
davon nicht realisierte Gewinne EUR 87.032,00
davon nicht realisierte Verluste EUR 1.210.864,47
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 4.391.725,87

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil) insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 2) EUR 82.543,17 1,72
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -153.287,67 -3,20
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) EUR 294.384,00 6,14
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 223.639,50 4,66
1. Zwischenausschüttung EUR 187.661,25 3,91
a) Barausschüttung EUR 187.661,25 3,91
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung EUR 35.978,25 0,75
a) Barausschüttung EUR 35.978,25 0,75
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

2) Auf Grund der im Berichtszeitraum vorgenommenen Zwischenausschüttung aus dem Vortrag und der damit im Zusammenhang stehenden Anpassung der Berechnung des Ertragsausgleichs auf den Vortrag weicht der Vortrag aus dem Vorjahr je Anteil von dem im Jahresbericht des Vorjahres angegebenen Vortrags auf neue Rechnung ab.

3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste und der Ermöglichung der Ausschüttung.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres
2020 EUR 14.650.968,13 EUR 96,04
2021 EUR 15.627.518,08 EUR 99,00
2022 EUR 13.278.347,46 EUR 85,20
2023 EUR 4.391.725,87 EUR 91,55

Überblick der Anteilklassen gemäß § 15 Abs. 1 KARBV

Anteilsklasse Ertragsverwendung Mindestanlagevolumen EUR Verwaltungsvergütung in % p.a. Ausgabeaufschlag bis zu 3,00 % p.a., derzeit
VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I Ausschüttung 50.000,00 0,300 0,000
VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R Ausschüttung 0,00 0,600 2,500

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 96,45
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.

Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.

Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 DerivateV

kleinster potenzieller Risikobetrag 1,45 %
größter potenzieller Risikobetrag 4,41 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,52 %

Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/​2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage 98,40 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

iBoxx EUR Sovereigns Eurozone All Mat (TR) 80,00 %
Stoxx Europe 50 Net Return EUR Index 20,00 %

Sonstige Angaben

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I

Anteilwert EUR 93,72
Anzahl Anteile STK 21.967,000

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R

Anteilwert EUR 91,55
Anzahl Anteile STK 47.971,000

Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)

Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt.

Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabe erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I

Gesamtkostenquote 0,48 %

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R

Gesamtkostenquote 0,81 %

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt.

Die Beträge der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds betragen:

Ausgabeaufschläge 0,00 EUR
Rücknahmeabschläge 0,00 EUR

Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen Im Berichtszeitraum erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Verwaltungsvergütungssätze für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

Investmentanteile Identifikation Verwaltungsvergütungssatz p.a. in %
Gruppenfremde Investmentanteile
ACATIS Fa.Val.Mo.Vermögensv.1 Act. Nom. I o.N. LU0278152862 0,250
FvS-Foundation Defensive Act. au Port. I EUR Dis. oN LU2243568628 0,780
Kapital Plus Inhaber-Anteile I (EUR) DE0009797613 0,640
MEAG FairReturn Inhaber-Anteile I DE000A0RFJW6 0,600
ODDO BHF Polaris Moderate Inhaber-Anteile DI-EUR DE000A2P5QA0 0,006
Phaidros Funds-Conservative Inhaber-Anteile D o.N. LU0948471684 0,615
Siemens Balanced Inhaber-Anteile DE000A0KEXM6 0,300
TBF GLOBAL INCOME Inhaber-Anteile I DE0009781997 1,100

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse I

Wesentliche sonstige Erträge:

Bestandsprovision EUR 1.240,08

Wesentliche sonstige Aufwendungen:

Kosten für Steuer- und Rechtsberatung EUR 227,78
Fremde Depotgebühren EUR 134,45

VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – Anteilklasse R

Wesentliche sonstige Erträge:

Bestandsprovision EUR 2.651,55

Wesentliche sonstige Aufwendungen

Fremde Depotgebühren EUR 287,32
Kosten für Steuer- und Rechtsberatung EUR 486,22

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

Transaktionskosten EUR 1.050,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand):

(Inkl. Vorstand): EUR 4.370.428,31
davon feste Vergütung EUR 3.672.928,31
davon variable Vergütung EUR 697.500,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): Anzahl 37,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: EUR 3.099.424,12
davon Geschäftsleiter EUR 875.246,83
davon andere Risikoträger EUR 666.656,82
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 349.751,35
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 1.207.769,12

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter

Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft

WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems.

Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf.

Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling.

In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen.

Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.

Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen.

Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.

Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.

Angaben zur Höhe der Vergütung

Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.

Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.

Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.

Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.

Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.

Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben für Institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. §134c Abs. 4 AktG

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken

Informationen über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken sind im Tätigkeitsbericht zu entnehmen.

Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten

Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote“ ersichtlich.

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung

Informationen zur Anlagestrategie und -politik sind im Tätigkeitsbericht im Abschnitt Anlagepolitik zu finden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern und Umgang mit Interessenkonflikten

Angaben zur Stimmrechtsausübung sind auf der Webseite der Warburg Invest öffentlich zugänglich. Die Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy ist unter folgendem Link zu finden: https:/​/​www.warburg-fonds.com/​de/​wir-ueber-uns/​corporate-governance/​Mitwirkungspolitik-Abstimmungsverhalten-und-Stimmrechtsausuebung/​

Die Interessenkonflikt Policy ist unter folgendem Link zu finden:

https:/​/​www.warburg-fonds.com/​de/​wir-ueber-uns/​corporate-governance/​Umgang-mit-Interessenkonflikten/​

Handhabung von Wertpapierleihgeschäften

Wertpapierleihgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.

Angaben zur SFTR Verordnung 2015/​2365

Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/​2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.

Hinweis an die Anleger

Da es sich um kein Mandat gem. Artikel 8 Absatz 1 oder in Artikel 9 Absätze 1, 2 oder 3 der VERORDNUNG (EU) 2019/​2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt, entfallen Angaben gem. Artikel 11 der vorgenannten Verordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Hinweis zu den Finanzaufstellungen:

Auf Grund von Rundung bei der Berechnung, kann es innerhalb der Finanzaufstellungen zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen

 

Hamburg, den 18. April 2024

Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Martin Hattwig Matthias Mansel

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens VermögensManagement-Fonds für Stiftungen – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u. a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH zur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 18. April 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Zemke Butte
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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