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Staatsanwaltschaft Mannheim

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Staatsanwaltschaft Mannheim

Aktenzeichen: 917 AR 8/​22 und 607 Js 550/​22 und 607 Js 560/​22

Durch das Amtsgericht Mannheim ist am 13.02.2023 ein Beschluss ergangen, welcher seit dem 24.02.2023 rechtskräftig ist. Gegen den/​die unbekannten Täter ist die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 16.867,28 EUR angeordnet.

Dem genannten Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Nicht ermittelte Täter erlangten auf nicht näher bekannte Art und Weise Zugriff auf mehrere Nutzerkonten bei www.egun.de, nach eigenen Angaben einem Online-Marktplatz für „Jäger, Schützen und Angler“, über den auch Waffen gehandelt werden. Die Täter inserierten sodann im November 2021 in mindestens zwölf Fällen Waffen und entsprechendes Zubehör über die genannten Nutzerkonten, wobei sie von vornherein in der Absicht handelten, die Waffen trotz Kaufpreiszahlung nicht zu liefern. Nach erfolgreichem Kauf teilten die Täter den Käufern jeweils das auf die Ayten Mahmud geführte Konto bei der Fidor Bank AG, München, mit der IBAN DE29 (…) 89 zur Zahlung des Kaufpreises mit.

Auf diesem gingen sodann die folgend aufgeführten Zahlungen ein:

16.11.2021 Maximilian Forster Swarovski ZF 1.350,00
18.11.2021 MICHAEL STEPHAN PILLASIS oder
ANGELIKA MARGARETHA PILLASIS
EGUN FWB 102 670,00
18.11.2021 VERONIKA REISCHL Walther
LP400 Alu Green Pepper
800,00
18.11.2021 DANISLAV CUBRILO Vortex
Razor HD 5-20×50 egun Auktion Nr. 14571541 dane73
814,00
19.11.2021 MAKSIMS VEINBERGS Account Closure 2.550,28
22.11.2021 Christian Strecker Steyer
LP 50 Auktionskauf
1.380,00
22.11.2021 MARCOS KANTIS Dipol
TFA 1000
1.100,00
23.11.2021 KARL KONWALINKA Egun LP
EVO 10 neuwertig, 3 Kartuschen, id 14575180
929,00
23.11.2021 MAIK BOBOWSKI EGUN
14575215 BOBBY93 BLASER BS97 LUXUS
1.951,00
23.11.2021 BEN ERIC BARTNIK Luftgewehr LG 400 1.532,00
24.11.2021 DR. ECKHARD STIEF Zeiss
1,1-8x, egun, Dr. E. Stief
1.614,00
29.11.2021 PATRIK BESENFELDER Egun ID 14580253 Sauer 303 9,3×62 Kahles 1-4×24 2.177,00

Mithin entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 16.867,28 EUR.

Das wegen des Verdachts der Geldwäsche geführte Verfahren gegen die Ayten Mahmud wurde mit Verfügung vom 02.09.2022 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, nachdem sie davon ausgegangen war, lediglich als „App-Testerin“ zu fungieren, keine tatsächlichen Konten zu eröffnen und nie Verfügungsgewalt über das genannte Konto bei der Fidor Bank AG hatte. Das Verfahren gegen die unbekannt gebliebenen Täter der Betrugstat wurde ebenfalls mit Verfügung vom 02.09.2022 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da diese nicht ermittelt werden konnten.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben,
§ 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Mannheim, L 10, 11-12, 68161 Mannheim, zum o. g. Aktenzeichen schriftlich in Verbindung setzen.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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