Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Duisburg

Staatsanwaltschaft Duisburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Duisburg

722 Js 65/​22

Mit Urteil vom 01.03.2023 hat das Landgericht Duisburg – 31 Kls 28/​22 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.473,-€ gegen den Verurteilten Aleksa Vasic, geb. am 08.03.1994 in Kraljevo/​Serbien, zur Zeit Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen und gegen Stefan Dimitrijevic, geboren am 26.10.1996 in Castrop-Rauxel/​Serbe, angeordnet

Die Entscheidung ist seit dem 20.10.2023 rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg, Koloniestraße 72, 47057 Duisburg, ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Die Mitteilung nach § 459i StPO soll die Tatverletzten über ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblat, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind sowie das vorbereitete Antwortschreiben wird hingewiesen.

 

Herbst
Rechtspfleger

 

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