Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren Soltkahn AG: Gericht ordnet vorläufigen Insolvenzverwalter an

Insolvenzverfahren Soltkahn AG: Gericht ordnet vorläufigen Insolvenzverwalter an

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 6931/23

Berlin, 17. Mai 2024 – Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Soltkahn AG, vertreten durch den Vorstand Tassilo Percy Norbert Stefan Soltkahn, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Beschluss gefasst, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Wesentliche Punkte des Beschlusses:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Ab sofort werden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Hinweis: Die Veröffentlichung der Entscheidung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung bestehen und wird spätestens sechs Monate nach Verfahrensaufhebung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ergänzende Informationen:

Geschäftszweig der Soltkahn AG: Architektenleistungen, Beteiligung an Gesellschaften mit gleichem Unternehmensgegenstand.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 123757.

Technische Details zur Einreichung elektronischer Dokumente: Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite www.justiz.de verfügbar.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 17.05.2024

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