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Vogelbrut und Heckenverschnitt

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Kapa65 (CC0), Pixabay

Ab dem 1. März bis zum 30. September ist das Absägen oder massives Kürzen von Hecken und Sträuchern verboten, um brütende Vögel zu schützen. Diese Regelung gilt bundesweit und muss jedes Jahr befolgt werden.

Es gibt verschiedene Arten des Heckenschnitts:

1. Von Oktober bis Februar ist es erlaubt, Hecken komplett abzusägen oder stark zu kürzen, um brütende Vögel zu schützen.
2. Das Zurückschneiden der Hecke zur Erhaltung ihrer Form und Vitalität ist während des gesamten Sommers gestattet, sofern sichergestellt ist, dass keine Vogelnester in der Hecke sind.
3. Während der Brutzeit von Vögeln ist jeglicher Schnitt, auch der Formschnitt, untersagt.
4. Bei Verwendung einer elektrischen Heckenschere müssen die geltenden Ruhezeiten beachtet werden.
5. Der Heckenschnitt zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder des Gewässerunterhalts ist ganzjährig erlaubt, bevorzugt jedoch im Winter.

Das unerlaubte Schneiden von Hecken zwischen März und September stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldstrafen geahndet, deren Höhe je nach Bundesland und Ausmaß des Rückschnitts variiert.

Es ist ratsam, beim Heckenschnitt auch an Insekten zu denken, da dieser deren Lebensraum beeinträchtigen kann. Experten empfehlen einen zurückhaltenden Schnitt im Juli, um die Interessen von Vögeln und Insekten zu berücksichtigen.

Für eine attraktive Hecke ist ein konischer Schnitt empfehlenswert, um eine gleichmäßige Lichtverteilung zu gewährleisten und ein Verkahlen zu vermeiden. Die Auswahl der Heckenpflanzen beeinflusst maßgeblich die Vielfalt an Lebensräumen im Garten. Einheimische Sträucher wie Kornelkirsche, Buche und Weißdorn sind besonders förderlich für die Artenvielfalt und bieten Nahrung und Unterschlupf für Vögel und Insekten.

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