Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren über Schulz Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG eröffnet

Insolvenzverfahren über Schulz Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG eröffnet

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geralt (CC0), Pixabay

In Coburg wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schulz Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG initiiert. Unter dem Aktenzeichen IN 82/24 hat das Amtsgericht Coburg entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der in Neustadt ansässigen Firma vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Das Verfahren wurde am 26. April 2024 um 08:00 Uhr offiziell gestartet, wobei vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO beschlossen wurde.

Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens wurde der Nürnberger Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Er ist nun für die Überwachung und Verwaltung der Firmenassets verantwortlich, wobei Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit seiner Zustimmung wirksam sind. Dazu zählt insbesondere die Einziehung von Außenständen.

Die Schulz Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die Schulz Geschäftsführungs GmbH und deren Geschäftsführerin Melanie Jasmin Westlin, geb. Schulz, steht unter intensiver Überwachung, um eine faire und geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Das Amtsgericht Coburg hat auch darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Verkündung oder deren Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden kann. Diese Notfrist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder mit der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Coburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden.

Dieser Fall verdeutlicht die Wichtigkeit des rechtlichen Rahmens für Insolvenzverfahren und die Bedeutung eines geordneten Prozesses zur Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen.

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