Start Justiz Lübeck – Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung wegen Betruges

Lübeck – Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung wegen Betruges

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Staatsanwaltschaft Lübeck

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

710 Js 21866/17 V9

Vollstreckungsverfahren gegen Cathrin Christiansen, geboren am 12.05.1992

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck vom 07.09.2018 – 68 Ds (288/18) – wurde gegen die oben genannte Betroffene die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 1.670,55 € rechtskräftig angeordnet.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Betrug in 15 Fällen im Zeitraum vom 09.12.2015 bis 20.03.2016. Die Bestellungen erfolgten dabei unter Verwendung der Namen Corinna Christiansen bzw. Carola Christiansen.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben.

Folgende Beträge wurden in der Entscheidung wie folgt den Tatverletzten zugeordnet:

„62,04 € zugunsten der Firma apo-fair.com“
„239,41 € zugunsten der Firma VBS Hobbyservice GmbH“
„163,40 € zugunsten der Firma Dr. Grandel GmbH“
„118,75 € zugunsten der Firma Faibels/Discovery Versand GmbH“
„64,90 € zugunsten der Firma Oberflächentechnik Preimeß GmbH“
„139,94 € zugunsten der Firma Architekturbedarf.de“
„97,18 € zugunsten der Firma Ultra-Pharm GmbH“
„69,95 € zugunsten der Firma Trias GmbH“
„172,80 € zugunsten der Firma Zalando SE“
„157,34 € zugunsten der Firma Triaz GmbH“
„93,14 € zugunsten der Firma Backwinkel GmbH Rhythmik Fahnen“
„79,09 € zugunsten der Firma Creative Design GbR“
„75,97 € zugunsten der Firma Floordirekt.de“
„34,42 € zugunsten der Firma FALA Shop in Vechta-Langförden“
„102,22 € zugunsten der Firma FALA Shop in Vechta-Langförden“

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend zu machen.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lübeck zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden.

Die Anmeldung innerhalb dieser Frist ist formlos (schriftlich) möglich und kostenfrei (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs. 5 StPO).

Sollten die ursprünglich Geschädigten durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, wird gebeten, den Erwerber von der Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft kann an Sie frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert werden.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggfs. anwaltlich beraten.

Lübeck, den 17.05.2019

Kunze, Rechtspflegerin

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