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Ordnungsgeld gegen die PINGUIN HAUSTECHNIK AG

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Datum: 26.02.2019

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der PINGUIN HAUSTECHNIK AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die PINGUIN HAUSTECHNIK AG hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die PINGUIN HAUSTECHNIK AG hat am 3. Dezember 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

PINGUIN HAUSTECHNIK AG

Hamburg

Halbjahresfinanzbericht gemäß § 114 WpHG zum 30.06.2018

Zwischenbilanz zum 30.06.2018

Aktiva

Euro
zum 30.06.2018
Euro
zum 30.06.2017
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 0,00 0,00
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 0,00 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00

Passiva

Euro
zum 30.06.2018
Euro
zum 30.06.2017
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.020.000,00 6.020.000,00
II. Gewinnvortrag 0,00 0,00
III. Jahresüberschuss 0,00 0,00
IV. Bilanzverlust – 6.020.000,00 -6.020.000,00
B. Rückstellungen 0.00 0,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00) 0,00 0,00

Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2018

EUR
Umsatzerlöse 0,00
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 0,00
Aktivierte Eigenleistungen 0,00
Gesamtleistung 0,00
Sonstige betriebliche Erträge 0,00
Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 0,00
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00
Personalaufwand 0,00
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 0,00
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen 220,00
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 0,00
Finanzerträge 0,00
Zinsen und ähnliche Erträge 0,00
Finanzaufwendung 0,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00
Finanzergebnis 0,00
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 220,00
Außerordentliche Erträge (Zuschüsse von Aktionären) 220,00
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00
Jahresergebnis 0,00

Zwischenlagebericht zum 30.06.2016

Die Pinguin Haustechnik AG Hamburg ist eine vormals operativ tätige Gesellschaft, über deren Vermögen im Jahr 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Insolvenzverfahren ist mittlerweile nach Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens beendet und das Insolvenzverfahren ist aufgehoben worden.

Seither ist die Pinguin Haustechnik AG eine inaktive Gesellschaft ohne operativen Geschäftsbetrieb. Die Pinguin Haustechnik AG soll als börsennotiertes Akquisitionsvehikel dienen.

Bericht zu Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Da die Gesellschaft keine aktive Geschäftstätigkeit ausübt, hat sie im ersten Halbjahr 2018 weder Umsätze noch (positive) Erträge erzielt. Die betrieblichen Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (zum Beispiel Zahlung anfallende Gebühren bei der BaFin, Notarkosten etc. in Höhe von insgesamt . EUR 220,00) wurden durch Zuschüsse von Aktionärsseite gedeckt.

Die Gesellschaft verfügt über kein aktives Vermögen, weist keine Verbindlichkeiten auf und verfügt über keine liquiden Mittel. Die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendige Liquidität wird durch Zuschüsse von Aktionärsseite gedeckt.

Prognosebericht

Bis auf Weiteres wird die Pinguin Haustechnik AG als inaktive Gesellschaft nicht einen aktiven Geschäftsbetrieb führen. Dies würde sich erst dadurch ändern, dass derzeitige oder künftige Aktionäre, etwa im Rahmen der Einbringung, einen Geschäftsbetrieb in die Pinguin Haustechnik AG einbringen. Hierfür bestehen derzeit keine Anhaltspunkte.

Chancen – und Risikobericht

Die Risikopolitik der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, den Bestand der Gesellschaft zu sichern. Nennenswerte Risiken bestehen, da kein aktives Geschäft betrieben wird und demgemäß auch keine Verbindlichkeiten begründet werden, nicht.

Bericht zu wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen vorgenommen, die wesentlich sind und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Die Gesellschaft hat insbesondere an nahestehende Personen und Unternehmen keine Leistungen vorgenommen und keine Verbindlichkeiten begründet.

Anhang

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln, insbesondere den Bilanzierungsregeln des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Es wurden dieselben Methoden und Grundsätze angewendet wie im letzten Jahresabschluss.

Konsolidierungskreis

Die Pinguin Haustechnik AG hat keine Tochtergesellschaften. Ein Konzernabschluss ist daher nicht aufzustellen.

Weitere Angaben

Wesentliche Änderungen im Konsolidierungskreis (z.B. Unternehmenszusammenschlüsse, Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen) haben nicht stattgefunden. Demgemäß erübrigt sich eine Schätzung bei der erstmaligen Einbeziehung von Tochterunternehmen.

Wesentliche Änderungen der Beträge der verkürzten Bilanz und der verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber den Vergleichszahlen aus dem Vorjahr haben sich nicht ergeben.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt derzeit keine Mitarbeiter.

Vergütung des Vorstands

Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit – mit Rücksicht auf die derzeitige Inaktivität der Gesellschaft – derzeit keine Vergütung. Nach dem Tode des bisherigen Vorstandsmitglieds, Frau Margarete Skowasch, verfügt die Gesellschaft derzeit über keinen Vorstand. Ein neuer Vorstand soll baldmöglichst bestellt werden.

Hinweis auf unterbliebene Prüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Halbjahresfinanzbericht, der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht zum 30.06.2018 weder geprüft worden sind, noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden sind.

Versicherung zum 30.06.2018

„Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Zwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz, -und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“

Hamburg im September 2018

Pinguin Haustechnik AG

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