Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Wuppertal

Staatsanwaltschaft Wuppertal

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Staatsanwaltschaft Wuppertal

621 Js 732/​21

Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 621 Js 732/​21

Maik Bleckmann, geb. am 12.05.1988 in Velbert, wohnhaft Merkurstraße 10, 42549 Velbert

wegen Betruges wurde mit Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 07.08.2023 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 1.714,00 Euro angeordnet. Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

 

Dipl.-Rechtspflegerin (FH)
Drescher

 

Hinweis:

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