Start Allgemein FMA verhängt Geldstrafe gegen Raiffeisenverband Salzburg wegen Aufzeichnungspflicht-Verstößen

FMA verhängt Geldstrafe gegen Raiffeisenverband Salzburg wegen Aufzeichnungspflicht-Verstößen

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Geldstrafe in Höhe von 46.800 Euro gegen den Raiffeisenverband Salzburg eGen verhängt. Dies erfolgte nach einem beschleunigten Verfahren gemäß § 22 Absatz 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG). Der Grund für die Sanktion ist ein Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565.

Die Verletzungen betreffen spezifische Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Aufzeichnungspflicht relevanter Informationen aus Kundengesprächen, die auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten werden müssen. Diese Aufzeichnungen sind entscheidend, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Finanzberatung zu gewährleisten und den Schutz der Verbraucher zu sichern.

Das Straferkenntnis gegen den Raiffeisenverband Salzburg ist rechtskräftig und unterstreicht die Entschlossenheit der FMA, Compliance-Regeln im Finanzsektor streng durchzusetzen. Der Fall dient als Mahnung an alle Finanzinstitute, ihre internen Kontrollsysteme und Aufzeichnungspraktiken sorgfältig zu überprüfen und den regulatorischen Anforderungen entsprechend zu gestalten.

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