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Big Data mit Artificial Intelligence (BDAI) – Einsatz der Künstlichen Intelligenz

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Daten werden in Kundenbeziehungen und bei der Realisierung von Produktionsprozessen gesammelt. Algorithmen werden analysiert und für Entscheidungsprozesse im Unternehmen aufbereitet. Leitungsorgane der Unternehmen sehen sich in der Pflicht, sind jedoch meist nicht mit Intellekt befasst. In Zusammenfassung der uneingeschränkten Aufnahme von Daten mit qualifizierter Bearbeitung besteht die Pflicht der Leitungsorgane, als Komplex definierte BDAI einzusetzen. Die Rechtsprechung verlangt, dass Entscheidungen zur Strategie und Geschäftspolitik von Vorständen getroffen werden. Dazu gehören Grundlagen der Organisation zur Struktur des Unternehmens. Geschäfte von Bedeutung oder mit Risiken können durch Delegation von Vorbereitung und Ausführung originärer Leitungsaufgaben optimiert werden. 

Die Brücke zwischen Privatpersonen und Unternehmen im Geldverkehr

BDAI eröffnet Unternehmensleitungen Möglichkeiten der qualifizierten Entscheidungsfindung. BDAI ist bei großen und komplexen Datenmengen, Prognoseentscheidungen, Werturteilen und Abwägungen überlegen. Menschen, die primär „Top-line Data“ berücksichtigen können BDAI in Bereichen einsetzen, die für Leitungsaufgaben relevant sind. Über BDAI können Vorstände und andere Geschäftsleitungen optimierte Entscheidungen über relevante, historische und aktuelle Daten sammeln, analysieren und zur Vorbereitung der Leitungsentscheidungen auswerten.

Ob sich daraus der Einsatz von BDAI ergibt, bemisst sich nach dem gesetzlichen Maßstab für die Sorgfalt des Geschäftsleiters. Verstößt ein Vorstand oder ein Geschäftsführer schuldhaft gegen diese Sorgfalt, haftet er gegenüber dem Unternehmen für den entstandenen Schaden. Technische Möglichkeiten und „State of the Art“ beeinflussen die Anforderungen an diesen Maßstab. Entscheidungen sind gemäß den Anforderungen der „Business Judgment Rule“ auf der Grundlage angemessener Informationen zu treffen. Diese Überlegungen sind Basis von allen Dispositionen im Finanzbereich.

Deutschland

Bei der Nutzung technologischer Fortschritte sind Deutsche oft vorsichtiger als andere. Sie stehen im internationalen Vergleich gern konservativ da. Das betrifft primär die eigenen Daten, wie sie beim Bankkonto erforderlich sind. Der Digitalverband Bitkom meint, dass jeder dritte Deutsche in zehn Jahren die Welt ohne Bargeld sieht. Die Mehrheit der Smartphone-Nutzer will aber nie mit dem Handy bezahlen. In China ist das kontaktlose Bezahlen gängig. Kreditkarten sind dort nie bekannt geworden. Obwohl es in Deutschland Angebote der kontaktlosen Zahlung gibt, haben die meisten Bürger Sicherheitsbedenken (vgl. Reger, G.; Noerr – FAZ 2018-12-10).

Anzuerkennen ist, dass von Google Pay bis hin zu den Apps der Sparkassen und Volksbanken das Zahlen über das Smartphone möglich ist. Sofern buchhalterische Registrierungen erforderlich sind, wird Sorgfalt bei der Erfassung verlangt. Die Rechtsprechung erfordert das Ausschöpfen aller Informationsquellen. Zulässig ist eine Abwägung der Informationsquellen im Sinne einer Kosten-Nutzung-Relation. Was gilt für die Nutzer, wenn mit BDAI die extern und intern erreichbaren und relevanten Informationen erfasst und für die Entscheidung ausgewertet werden können, während über Informationsbeschaffung und -aufbereitung nur ein Bruchteil an Informationen erlangt wird? Müssen Privatpersonen und Unternehmen ihre Zahlungsprozesse digitalisieren, damit alle im Unternehmen generierten Daten über BDAI zur Verfügung stehen?

Apple Pay

Fortschritt konnte noch nie aufgehalten werden. Apple Pay gibt es hierzulande – für Kunden der Deutschen Bank oder die Besitzer einer Visa-Kreditkarte. Sie können mit dem Angebot online bezahlen – ohne bedeutende Ausnahmen. Ein neueres iPhone oder eine Apple Watch kann die gleichen Dienste erfüllen – ohne Pin-Eingabe oder Dateneintragungen. An die Stelle sind Gesichts- oder Fingerabdrucks-Scan getreten. Diese Möglichkeiten müssen in Unternehmen übertragen werden, um „auf der Höhe der Zeit“ zu bleiben. Doch wie sicher ist diese Methode und warum sollten Bürger das für sich anwenden?

Funktionen des Bezahlens

Das Bezahlen mit Apple-Produkten, mit der Uhr am Armband, dem Telefon oder Tablet am Kassenterminal ist möglich. Konkurrenzprodukte von Google haben mit „Google Pay“ zur Zahlung eine Lösung. Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken sind mit Lösungen auf dem Markt. Für den Nutzer wird es nun kompliziert. Nicht jedes Telefon funktioniert mit jeder App; nicht jede Bank arbeitet mit jeder App zusammen. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben eigene Apps entwickelt, die nur mit Android-Telefonen funktionieren. Apple und Google kooperieren für ihre eigenen Apps mit Banken und Finanzunternehmen.

Die kontaktlose Zahlung mit Karte oder Telefon ist für die Sicherheit ein Thema. Technisch wird mit Karte oder Smartphone identisch abgewickelt. Auf beiden ist ein NFC-Chip installiert, der die Bezahlung abwickelt. NFC steht für „Near-Field-Communication“. Das Handy ändert das elektromagnetische Feld, welches das Terminal umgibt. Diese Änderung wird vom Terminal der Kasse ausgelesen. Diese Technik gilt als sicher und ist schneller als ein normaler Bezahlvorgang. Die Barzahlung an einer Kasse dauert 15 und 28 Sekunden, kontaktlos wenige Sekunden. Die PIN wird i. d. R. bei Beträgen über Euro 20 verlangt, wenn der Gesichtsscan nicht möglich ist. Die Zukunft wird bisherige Entwicklungen übertrumpfen. Bei kriminellen Aktionen müssten Reichweiten von einem anderen Handy unterschritten werden. Dennoch gibt es Antennen, die Daten aus größeren Distanzen auslesen können und leistungsstärker sind. Deren Reichweite beträgt mindestens einen Meter. Die Antenne müsste 1,5 Meter lang sein.

Fazit

Je leichter und kostengünstiger hochwertige Daten durch BDAI für Leitungsentscheidungen werden, desto schwerer lassen sich Unternehmensprozesse mit gegensätzlichen Argumenten bremsen, nicht digitalisieren oder die Technik für die Vorbereitung von Leitungsentscheidungen zur Zahlung nicht einsetzen. Vorstandsmitglieder müssten bei voller Haftung beweisen, dass sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters handelten. Aktuell besteht noch keine Pflicht Zahlungen und die individuell zuständige Buchhaltung mit dem Einsatz von BDAI zu optimieren. Künftig wird sie von der individuellen Situation und Branche des Unternehmens abhängen. Der stetig zunehmende Einsatz von BDAI in der Praxis wird dies ändern: Regelmäßig wird dann der Sorgfaltsmaßstab nur durch den Einsatz von BDAI in Bezug auf die Informationsbeschaffung und -analyse sowie in Bezug auf die Entscheidungsvorbereitung zu erfüllen sein. BDAI wird insoweit neben andere herkömmliche Erkenntnisquellen treten. Unternehmen und Privatpersonen werden sich trotz gegensätzlicher Strukturen annähern.

Zum Schluss bleibt die Frage, wer diese Programme nutzen sollte. 36 Prozent aller Deutschen – 20 Millionen Verbraucher – zeigen Aufgeschlossenheit gegenüber solchen Methoden. Angesprochen wird ein überwiegend junges Publikum, das eigene Telefone einsetzt und eher das Portemonnaie als das Handy vergisst. Bezahlen lässt sich ohne das Portemonnaie.

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