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Binäre Optionen, die BaFin und die Verbraucherzentralen

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Wenn das europaweite Verbot von binären Optionen ausläuft, will die BaFin den Vertrieb an Kleinanleger selbst untersagen. Das hat die Behörde im November 2018 bekannt gegeben. Sie handelt aus gutem Grund: Die Wettgeschäfte sind hochriskant und können Sie Ihr gesamtes eingesetztes Geld kosten. Verbraucher beschweren sich bei den Verbraucherzentralen außerdem zunehmend über Broker von binären Optionen. 

Die Marktwächter haben den Markt stichprobenartig untersucht. Die Geschäftspraktiken sind teils dubios, die Firmen im Ausland (zum Beispiel Zypern oder die Schweiz) nicht greifbar. Es kann sein, dass Verbraucher eingezahlte Einlagen und möglicherweise auch ihren Gewinn nicht zurückerhalten.

Binäre Optionen sind nichts anderes als eine Wette

Aus unserer Sicht sind binäre Optionen höchstens etwas für professionelle oder institutionelle Anleger, nicht aber für Privatanleger. Es droht immer der Verlust des gesamten eingesetzten Geldes. Aufgrund der Risiken sollten Sie von binären Optionen trotz der teilweise aggressiven Werbung lieber Abstand nehmen. Binäre Optionen sind nichts weiteres als eine Wette – und wer dabei falsch liegt, verliert sein Geld.

Unlautere Werbung

Oft wird Seriosität mit unlauteren Mitteln vorgegaukelt. So fand das Marktwächter-Team falsche Forenbeiträge und vermeintliche Nachrichtenartikel im Design renommierter Nachrichtenportale. Verbraucher berichteten auch von unerlaubten Werbeanrufen (Cold Calls) der Broker.

Die wollen oft erst einmal Geld sehen: Zum Teil konnte erst gegen eine obligatorische Einlage von circa 250 Euro ein Tradingkonto eröffnet werden. Ein Anbieter wirbt zum Beispiel mit einer „Geld-zurück-Garantie für Ihren ersten Trade!“, die jedoch an Bedingungen geknüpft ist.

Zudem sind die schlecht übersetzten Geschäftsbedingungen der recherchierten Broker oft verwirrend und die Regelungen zur Auszahlung der Beträge unklar. Betroffene haben den Verbraucherzentralen gemeldet, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen haben, auch wenn sie ihr Konto – ohne je damit zu traden – wieder kündigten.

Sitz im Ausland wird bei Konflikten zum Problem

Weil fast alle Anbieter im Ausland sitzen, können Verbraucher ihr Recht nur schwer durchsetzen. „Die Rückforderung einbezahlter Einlagen müsste im Zweifelsfall über einen langen Rechtsweg eingeklagt werden. Viele Broker sind gar nicht greifbar“, sagt Beate Weiser. Auf den Webseiten fehlen oft Impressum und Kontaktangaben. Etliche AGB sind in Deutschland nach Auffassung des Marktwächters rechtswidrig.

Typische Merkmale von binären Optionen

  • Zum vereinbarten Zeitpunkt wird dem Anleger entweder alles oder nichts gezahlt.
  • Tritt die Erwartung des Anlegers nicht ein, dass der Basiswert bis zum Laufzeitende eine bestimmte Höhe erreicht, verliert er sein gesamtes eingesetztes Kapital.
  • Die Risikohinweise sind zwar auf den meisten Webseiten zu finden, jedoch nur kleingedruckt in der Fußzeile der Webseiten.
  • Von Anlegern wurden zudem Nutzungsgebühren verlangt – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung irgendeiner Leistung.

Binäre Optionen gleichen daher mehr einem Glücksspiel als einer Geldanlage.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/binaere-optionen-hochriskante-geschaefte-sollen-dauerhaft-verboten-werden-13436

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