Start Allgemein HSC Aufbauplan III Schiff GmbH & Co. KG – „Aufbau“ von Verlusten?

HSC Aufbauplan III Schiff GmbH & Co. KG – „Aufbau“ von Verlusten?

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Auch bei dieser Gesellschaft sind die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten innerhalb des Geschäftsjahres 2016 weiter angestiegen auf über 700.000 Euro. Ist das etwa mit „Aufbauplan“ gemeint? Vielleicht sollte man die Unternehmensführung mal mit Personen austauschen, die etwas davon verstehen…HSC Aufbauplan III Schiff GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 687.357,64 944.224,59
I. Finanzanlagen 687.357,64 944.224,59
B. Umlaufvermögen 270.211,94 182.592,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.434,52 3.389,97
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten 1.600,00 1.600,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 266.777,42 179.202,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.027,24 858,73
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 713.634,08 688.557,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.672.230,90 1.816.233,49

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.575.083,06 1.737.497,57
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 0,00 0,00
II. Kapitalanteile Kommanditisten 1.575.083,06 1.737.497,57
B. Rückstellungen 32.535,14 32.535,14
C. Verbindlichkeiten 64.612,70 46.200,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.672.230,90 1.816.233,49

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die HSC Aufbauplan III Schiff GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg in Abteilung A unter Nr. 108009 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267a Abs. 3 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB auf. Von den einge­räumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 f. HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter teilweiser Inan­spruch­nahme der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 274a und § 288 HGB.

Aufgrund der Änderungen des Handelsgesetzbuches durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst. Eine Umgliederung von Vorjahreszahlen war im Rahmen der Umstellung nicht erforderlich.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Die Bilanzierung des Finanzanlagevermögens erfolgte entsprechend des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erlassenen Standards IDW RS HFA 18. Danach sind erhaltene Ausschüttungen aus den Zielfondsgesellschaften insoweit nicht als Erträge aus Beteiligungen, sondern als Kapitalrückzahlungen zu erfassen, als es sich lediglich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität und nicht um eine Ausschüttung laufender bzw. stehen gelassener Gewinne handelt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen umfasst Beteiligungen an diversen Zielfonds. Soweit Anhalts­punkte für eine dauernde Wert­min­derung zum Bilanzstichtag vorlagen, wurden außer­plan­mäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen vorgenommen. Bei einem Wegfall der dauernden Wertminderungsgründe erfolgte eine Zuschreibung der Finanzanlagen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Eigenkapital

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt EUR 11.283.300,00. Davon waren zum Bilanzstichtag EUR 1.130.960,00 als Hafteinlagen im Handelsregister eingetragen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.

VI. Sonstige Pflichtangaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführerin der HSC Aufbauplan III Schiff GmbH & Co. KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung HSC Aufbauplan Schiff GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

Die Gesellschaft wird durch die Verwaltung HSC Aufbauplan Schiff GmbH allein vertreten.

Alleiniger Geschäftsführer der Verwaltung HSC Aufbauplan Schiff GmbH ist Herr Peter Fleischhauer, Kaufmann, Hamburg.

Arbeitnehmeranzahl

Im Geschäftsjahr 2016 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß §§ 251 und 285 Nr. 3a HGB vor.

Hamburg, den 25. April 2017 ______________________________________
Verwaltung HSC Aufbauplan Schiff GmbH
für
HSC Aufbauplan III Schiff GmbH & Co. KG

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 – 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.687,44 EUR.

1.1.2015 – 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 27.191,50 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

25.04.2017 gez. Peter Fleischhauer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2017 festgestellt.

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