Start Allgemein FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH – insolvent

FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH – insolvent

184

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH Schubertstraße 15, 14772 Brandenburg an der Havel vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leser Landau
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Königsallee 100, 40215 Düsseldorf

Registergericht:
Amtsgericht Potsdam HRB 24707 P

wurde am 25.06.2015 um 14:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Einemstraße 24, 10785 Berlin.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu
leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen
Vermögens werden hiermit untersagt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder
einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Frist von zwei
Wochen zulässig. Die Frist beginnt zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder drei Tage
nachdem dieser Beschluss zur Post gegeben wurde. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10 – 12, 14469 Potsdam, einzulegen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein