Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat über das Vermögen der H.K.-Construction GmbH aus Weisenheim am Sand die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung erging am 8. September 2026 um 8.00 Uhr.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 114/25 geführt.
Immobilienvermittlung, Bauträgertätigkeit und Baubetreuung
Die H.K.-Construction GmbH ist in der Immobilien- und Baubranche tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehört die Vermittlung von Immobilien, insbesondere als Immobilienmakler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.
Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung. Damit ist die Gesellschaft auch als Bauträger im Sinne des § 34c GewO tätig.
Ein weiterer Geschäftsbereich ist die Baubetreuung.
Gesellschaft in Weisenheim am Sand
Die H.K.-Construction GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Rheinstraße 21, 67256 Weisenheim am Sand.
Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter HRB 67298 im Handelsregister eingetragen.
Als Geschäftsführer werden Rasim Gashi und Heinz König genannt.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit seinem Beschluss hat das Insolvenzgericht eine wichtige Sicherungsmaßnahme angeordnet.
Verfügungen der H.K.-Construction GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit unterliegt die Geschäftsführung einem Zustimmungsvorbehalt.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft während der Prüfung des Insolvenzantrags zum Nachteil der Gläubiger verändert.
Rechtsanwalt Jochen Bauer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Bauer aus Landau in der Pfalz bestellt.
Seine Aufgabe besteht nun insbesondere darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu begleiten.
Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Bei der Entscheidung vom 8. September handelt es sich zunächst um eine vorläufige Insolvenzverwaltung. Das eigentliche Insolvenzverfahren über die H.K.-Construction GmbH ist damit noch nicht eröffnet.
Das Amtsgericht muss im weiteren Verlauf insbesondere prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Bis zu dieser Entscheidung steht das Vermögen der H.K.-Construction GmbH unter der angeordneten vorläufigen Verwaltung und dem Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Insolvenzverwalters.