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PASD Feldmeier + Wrede Architekten: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Hagener Architektur- und Stadtplanungsbüro angeordnet
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PASD Feldmeier + Wrede Architekten: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Hagener Architektur- und Stadtplanungsbüro angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hagen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PASD Feldmeier + Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL PartG mbB die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 8. September 2026 um 10:49 Uhr.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 103 IN 154/26 geführt.

Architektur und Stadtplanung als Geschäftstätigkeit

Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner.

Damit ist die Gesellschaft insbesondere dem Bereich Architektur, Planung und Stadtentwicklung zuzuordnen.

Die PASD Feldmeier + Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL PartG mbB hat ihre Geschäftsanschrift im Sparkassen-Karree 8, 58095 Hagen.

Sie ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 4465 eingetragen.

Gesetzlich vertreten wird die Partnerschaft durch Dipl.-Ing. Jürgen Wrede und Dipl.-Ing. Helmut Feldmeier.

Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Das Amtsgericht Hagen hat Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres aus Hagen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Gleichzeitig wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet.

Die Gesellschaft kann seitdem nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Damit hat das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO angeordnet.

Diese Maßnahme soll das vorhandene Vermögen während des Insolvenzeröffnungsverfahrens sichern.

Kunden und andere Schuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen

Darüber hinaus hat das Amtsgericht ein Drittschuldnerverbot ausgesprochen.

Personen und Unternehmen, die der Partnerschaft Geld schulden, dürfen ihre Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft leisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde stattdessen ausdrücklich dazu ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Für Auftraggeber und andere Geschäftspartner mit offenen Zahlungsverpflichtungen ist diese gerichtliche Anordnung besonders relevant.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die Entscheidung vom 8. September bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PASD Feldmeier + Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL PartG mbB bereits eröffnet wurde.

Das Unternehmen befindet sich derzeit im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hagen prüft die Voraussetzungen für die eigentliche Verfahrenseröffnung.

Bis zu einer weiteren gerichtlichen Entscheidung gelten die angeordneten Sicherungsmaßnahmen. Insbesondere sind Verfügungen über das Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, während Forderungen und eingehende Gelder von diesem eingezogen beziehungsweise entgegengenommen werden können.

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