Das Amtsgericht Wuppertal hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Linder Capital GmbH aus Solingen mangels Masse abgewiesen. Der entsprechende Beschluss erging am 8. September 2026.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 512 IN 127/26 geführt.
Unternehmen hatte selbst Insolvenzantrag gestellt
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Eigenantrag der Linder Capital GmbH.
Nach der gerichtlichen Bekanntmachung hatte die Gesellschaft den Antrag am 27. Mai 2026 gestellt. Beim Amtsgericht Wuppertal ging dieser am 1. Juni 2026 ein.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entschied das Insolvenzgericht nun, das Insolvenzverfahren nicht zu eröffnen, sondern den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Beteiligungen und Verwaltung von Vermögenswerten
Die Linder Capital GmbH ist nach ihrem Unternehmensgegenstand eine Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Zu ihren Tätigkeiten gehören das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von Vermögenswerten aller Art.
Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand verschiedene Dienstleistungen für andere Unternehmen.
Dazu zählen insbesondere Geschäftsführungsfunktionen, betriebliches Rechnungswesen, Controlling, Personalverwaltung sowie Einkauf und Beschaffung.
Damit übernimmt die Linder Capital GmbH nach ihrem Unternehmensgegenstand sowohl klassische Holding- und Beteiligungsfunktionen als auch zentrale Verwaltungs- und Managementaufgaben.
Sitz in Solingen
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Stahlstraße 6, 42655 Solingen.
Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 30149 im Handelsregister eingetragen.
Als Geschäftsführer wird Daniel Linder genannt.
Kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet
Mit der Abweisung mangels Masse wird über die Linder Capital GmbH kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Entscheidung ist von einer normalen Insolvenzeröffnung zu unterscheiden. Bei einer Abweisung mangels Masse reichen die verfügbaren Mittel nach der gerichtlichen Prüfung voraussichtlich nicht einmal aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Damit endete das seit Anfang Juni laufende Insolvenzeröffnungsverfahren zunächst mit einem wirtschaftlich deutlichen Ergebnis: Der Eigenantrag der Linder Capital GmbH, deren Geschäftstätigkeit insbesondere das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerten umfasst, wurde am 8. September 2026 mangels Masse abgewiesen.