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EEM Management GmbH: Zwei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Kleve hat zwei Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EEM Management GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidungen ergingen am 4. September 2026 unter den Aktenzeichen 34 IN 21/26 und 34 IN 22/26.

Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in der Gelderstraße 20, 47495 Rheinberg und ist beim Amtsgericht Kleve unter HRB 20475 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Friedhelm Nawotka.

Der erste Insolvenzantrag einer Gläubigerin war am 15. April 2026 beim Gericht eingegangen. Nur wenige Tage später, am 21. April 2026, folgte ein zweiter Antrag einer Gläubigerin. Ob es sich um dieselbe oder um zwei unterschiedliche Gläubigerinnen handelte, geht aus den Bekanntmachungen nicht hervor.

Gericht eröffnet kein reguläres Insolvenzverfahren

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Amtsgericht kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet hat. Nach der gerichtlichen Prüfung reichte das noch vorhandene Vermögen der EEM Management GmbH nicht aus, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde offenbar ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt.

Die beiden Beschlüsse bedeuten nicht, dass die Forderungen der antragstellenden Gläubigerinnen unbegründet oder bereits beglichen wären. Das Gericht hat vielmehr festgestellt, dass für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens keine ausreichende Masse zur Verfügung steht.

Damit wird auch kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen verwertet, Forderungen prüft und eine Quote an die Gläubiger verteilt. Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse deshalb regelmäßig besonders nachteilig: Sie müssen ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen, obwohl nach den gerichtlichen Feststellungen kaum verwertbares Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.

Bauunternehmen und Generalunternehmer

Der eingetragene Unternehmensgegenstand der EEM Management GmbH umfasst den Betrieb eines Bau- und Generalunternehmens, die Erbringung von Bauleistungen, Abbrucharbeiten und damit verbundene Dienstleistungen.

Als Generalunternehmen konnte die Gesellschaft vollständige Bauvorhaben oder größere Teilbereiche übernehmen und die Ausführung verschiedener Gewerke koordinieren. Dazu musste sie nicht zwingend sämtliche Arbeiten mit eigenen Beschäftigten erledigen. Generalunternehmen vergeben einzelne Leistungen häufig an Nachunternehmer und bleiben gegenüber dem Auftraggeber für die Gesamtleistung verantwortlich.

Nach der Außendarstellung gehörten auch Arbeiten im Bereich der Brand- und Wasserschadensanierung zum Angebot. Solche Sanierungen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Sicherungs- und Rückbauarbeiten,
  • Entfernung beschädigter Bauteile,
  • Trocknung durchfeuchteter Gebäude,
  • Wiederherstellung von Wänden, Böden und Decken,
  • Koordination verschiedener Bau- und Ausbaugewerke sowie
  • Entsorgung von Brand- und Abbruchmaterialien.

Konkrete Referenzprojekte, Auftraggeber oder Bauvorhaben der Gesellschaft sind öffentlich jedoch kaum dokumentiert. Eine eigene aussagekräftige Internetpräsenz mit einem überprüfbaren Projektverzeichnis war nicht feststellbar. Der tatsächliche Umfang der zuletzt ausgeführten Bau- und Sanierungsarbeiten bleibt deshalb unklar.

Unternehmen besteht bereits seit 2017

Die rechtliche Vorgeschichte der Gesellschaft reicht bis Dezember 2017 zurück. Ursprünglich bestand sie in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft. Im August 2025 wurde sie in eine GmbH umgewandelt beziehungsweise auf ein Stammkapital von 25.000 Euro aufgestockt und nach Rheinberg verlegt.

Bei der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Kleve wurden zunächst Mesut Fidan und Friedhelm Nawotka als Geschäftsführer geführt. Nawotka war einzelvertretungsberechtigt. Später verblieb er als alleiniger Geschäftsführer und übernahm nach den verfügbaren Registerangaben auch die Gesellschaftsanteile.

Die Eintragung in Rheinberg erfolgte erst im August 2025. Die beiden Gläubigeranträge wurden damit bereits rund acht Monate nach dem Wechsel des Registergerichts und der Neuaufstellung als GmbH gestellt.

Über Mesut Fidan bestand eine personelle Verbindung zur EEM Dienstleistung GmbH. Aus den Insolvenzbekanntmachungen ergibt sich allerdings nicht, dass diese Gesellschaft ebenfalls von einem Insolvenzverfahren betroffen ist.

2023 noch Millionenumsatz und Jahresüberschuss

Der veröffentlichte Jahresabschluss für 2023 vermittelt ein deutlich anderes Bild als die nun festgestellte Masselosigkeit. Danach erzielte die Gesellschaft in diesem Jahr Umsatzerlöse von rund 4,31 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von etwa 157.000 Euro.

Die Bilanzsumme lag bei rund 693.000 Euro. Davon entfielen etwa 650.000 Euro auf das Umlaufvermögen. Das Eigenkapital wurde mit rund 172.000 Euro und die Verbindlichkeiten mit etwa 514.000 Euro ausgewiesen.

Auffällig war der hohe Materialaufwand von rund 2,93 Millionen Euro. Er entsprach mehr als zwei Dritteln der betrieblichen Aufwendungen und passt zu einem Bau- beziehungsweise Generalunternehmen, das in erheblichem Umfang Material einkauft oder Leistungen von Nachunternehmen bezieht. Der Personalaufwand lag 2023 bei rund 573.000 Euro.

Diese Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023 und sagen nichts darüber aus, wie sich die Vermögens- und Liquiditätslage anschließend entwickelte. Aktuellere veröffentlichte Geschäftszahlen, aus denen sich der Weg bis zur festgestellten Masselosigkeit nachvollziehen ließe, liegen nicht vor.

Zwei Verfahren mit demselben Ergebnis

Dass zwei Insolvenzanträge unter unterschiedlichen Aktenzeichen gestellt wurden, ist dadurch zu erklären, dass jeder Antrag zunächst ein eigenes gerichtliches Verfahren ausgelöst hat. Beide Anträge richteten sich gegen dieselbe Gesellschaft und führten zum gleichen Ergebnis: Das Amtsgericht Kleve lehnte die Eröffnung jeweils mangels Masse ab.

Eine doppelte Abweisung bedeutet nicht, dass die Vermögenslosigkeit zweimal in unterschiedlicher Weise festgestellt wurde oder zwei voneinander getrennte Unternehmen betroffen wären. Es handelt sich um zwei Gläubigeranträge gegen dieselbe EEM Management GmbH.

Die Beschlüsse lassen allerdings erkennen, dass zumindest zwei Anträge in engem zeitlichen Zusammenhang gestellt wurden. Welche Forderungen ihnen zugrunde lagen und wie hoch diese waren, hat das Gericht nicht veröffentlicht.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Mit der Abweisung mangels Masse gibt es kein eröffnetes Insolvenzverfahren und damit auch keine zentrale Stelle, bei der Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Ob einzelne Vermögenswerte vorhanden sind, in die außerhalb eines Insolvenzverfahrens vollstreckt werden kann, müssen die Gläubiger selbst prüfen.

Bei einer GmbH führt die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Anschließend ist zu klären, ob noch Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind oder ob das Unternehmen wegen vollständiger Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht werden kann. Die Auflösung ist nicht mit einer sofortigen Löschung gleichzusetzen.

Für Auftraggeber können offene Bauleistungen, Mängelbeseitigungen, Gewährleistungsansprüche und bereits geleistete Anzahlungen betroffen sein. Nachunternehmer, Lieferanten und Beschäftigte könnten Ansprüche auf noch ausstehende Vergütungen haben. Konkrete Angaben dazu enthalten die beiden Gerichtsentscheidungen nicht.

Unbekannt bleiben auch die Ursachen des wirtschaftlichen Zusammenbruchs. Das Amtsgericht Kleve veröffentlichte weder die Höhe der geltend gemachten Forderungen noch Angaben zu weiteren Gläubigern, laufenden Bauvorhaben oder zur Zahl der zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer. Fest steht lediglich, dass das vorhandene Vermögen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in beiden Verfahren nicht ausreichte.

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