Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Intervo Deutschland GmbH aus Nottuln die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 8. September 2026 um 11:08 Uhr erlassen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 74 IN 34/26 geführt.
Handel mit Naturstein, Fliesen und Sanitärprodukten
Die Intervo Deutschland GmbH ist auf den Handel mit Produkten für den Bau- und Innenausbaubereich spezialisiert.
Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere der Handel mit Natursteinprodukten, Mosaiken, keramischen Fliesen sowie Zubehör. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen Sanitärprodukte aus Keramik und Naturstein.
Zu den Abnehmern zählen nach den Unternehmensangaben seit dem Jahr 2018 unter anderem Baumärkte.
Sitz in Nottuln
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Industriestraße 7, 48301 Nottuln.
Sie ist beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 14363 im Handelsregister eingetragen.
Als Geschäftsführerin wird Güzin Ince Akcay genannt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Das Amtsgericht Münster hat Rechtsanwalt Paul Michels aus Münster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wurden Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schützen.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters
Nach dem Gerichtsbeschluss sind Verfügungen der Intervo Deutschland GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.
Damit unterliegt die Gesellschaft einem gerichtlichen Zustimmungsvorbehalt, der verhindern soll, dass Vermögenswerte während des laufenden Verfahrens dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden.
Zahlungen dürfen nicht mehr an die Gesellschaft erfolgen
Zusätzlich hat das Gericht ein sogenanntes Drittschuldnerverbot ausgesprochen.
Personen oder Unternehmen, die der Intervo Deutschland GmbH noch Geld schulden, dürfen Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Geschäftspartner mit offenen Zahlungsverpflichtungen müssen diese gerichtliche Anordnung beachten.
Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Zunächst prüft das Amtsgericht Münster die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Intervo Deutschland GmbH unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Mit der aktuellen Entwicklung ist ein weiteres Unternehmen aus dem Bereich Baustoffe, Naturstein, Fliesen und Sanitärprodukte von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen.