Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sky Motors GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 8. September 2026 um 10:05 Uhr.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 935/26 S-33- geführt.
Handel mit Kraftfahrzeugen im In- und Ausland
Die Sky Motors GmbH ist im Fahrzeughandel tätig. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen im In- und Ausland sowie der Handel mit Ersatzteilen aller Art.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand Young- und Oldtimer.
Zum Geschäft gehören außerdem die Einlagerung und Unterstellung von Fahrzeugen sowie verschiedene Beratungs- und Dienstleistungen rund um klassische Automobile.
Reparaturen und Restaurationen werden koordiniert und vermittelt
Das Tätigkeitsfeld geht über den reinen Fahrzeughandel hinaus. Die Sky Motors GmbH übernimmt beziehungsweise vermittelt nach ihrem Unternehmensgegenstand auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reparaturen, Restaurationen, Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Hinzu kommt die Unterstützung bei der Erlangung notwendiger technischer und behördlicher Bescheinigungen und Genehmigungen.
Auch die Organisation von Veranstaltungen und Reisen im Zusammenhang mit Young- und Oldtimern gehört zum Unternehmensgegenstand.
Sky Motors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Hafenstraße 4, 60327 Frankfurt am Main.
Sie ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 107589 im Handelsregister eingetragen.
Als Geschäftsführer wird Walid Aly Elsharkawy genannt.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht die Verfügungsbefugnis der Gesellschaft eingeschränkt.
Verfügungen der Sky Motors GmbH über ihr Vermögen sind seit dem Beschluss nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Damit steht das Vermögen des Unternehmens während des Insolvenzeröffnungsverfahrens unter einem gerichtlichen Zustimmungsvorbehalt.
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs aus Frankfurt am Main bestellt.
Sie begleitet nun das Insolvenzeröffnungsverfahren und überwacht aufgrund des angeordneten Zustimmungsvorbehalts vermögensrechtliche Verfügungen der Gesellschaft.
Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Die gerichtliche Entscheidung vom 8. September bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Sky Motors GmbH.
Die Gesellschaft befindet sich derzeit im Insolvenzeröffnungsverfahren. In dieser Phase wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
Bis zu einer weiteren Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main gilt die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung. Damit ist nun auch ein Unternehmen aus dem Fahrzeughandel mit besonderer Ausrichtung auf Young- und Oldtimer von einem aktuellen Insolvenzantragsverfahren betroffen.