Das Amtsgericht Bonn hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ANB Bauträger GmbH & Co. KG aus Troisdorf mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 8. September 2026 unter dem Aktenzeichen 95 IN 13/26.
Anders als bei einem Eigenantrag war das Insolvenzverfahren hier von einer Gläubigerin beantragt worden.
Gläubigerin stellte Insolvenzantrag
Nach der Bekanntmachung hatte eine Gläubigerin am 20. März 2026 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Der Antrag ging am 25. März 2026 beim Amtsgericht Bonn ein.
Nach mehrmonatiger Prüfung entschied das Insolvenzgericht nun, den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.
Bauträgergesellschaft aus Troisdorf
Die ANB Bauträger GmbH & Co. KG hat ihren Sitz beziehungsweise ihre Geschäftsanschrift Am Bürgerhaus 15 c-d, 53840 Troisdorf.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Siegburg unter HRA 6354 im Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Bauträgertätigkeit. Damit gehört die Gesellschaft unmittelbar zur Immobilien- und Baubranche.
ANB Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die ANB Verwaltungs GmbH, ebenfalls mit Anschrift Am Bürgerhaus 15 c-d in Troisdorf.
Die Verwaltungsgesellschaft ist unter HRB 14939 im Handelsregister eingetragen.
Vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Arsim Nuradini.
Über diese Gesellschaft wird zugleich die ANB Bauträger GmbH & Co. KG gesetzlich vertreten.
Kein eröffnetes Insolvenzverfahren
Wichtig für die Einordnung der Entscheidung ist der Unterschied zwischen einer Insolvenzeröffnung und einer Abweisung mangels Masse.
Das Amtsgericht Bonn hat kein Insolvenzverfahren eröffnet. Vielmehr endete bereits das Insolvenzeröffnungsverfahren mit der Abweisung des Gläubigerantrags.
Eine Abweisung mangels Masse ist dennoch ein deutliches wirtschaftliches Signal: Nach der gerichtlichen Prüfung reicht das verwertbare Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.
Damit steht für die ANB Bauträger GmbH & Co. KG seit dem Beschluss vom 8. September 2026 fest: Der von einer Gläubigerin gestellte Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen.