Die procise GmbH mit Sitz in Glashütten im Hochtaunuskreis ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 90 IN 106/26 geführt.
Die Insolvenzbekanntmachung stammt vom 29. August 2026. Ein konkretes Datum und eine Uhrzeit der Anordnung sind in dem veröffentlichten Text allerdings nicht angegeben. Die entsprechenden Stellen sind dort leer geblieben.
Die procise GmbH hat ihre Geschäftsanschrift am Glaskopfweg 6c, 61479 Glashütten, und ist beim Amtsgericht Königstein unter HRB 5700 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer sind Bjorn Beyersdorff und Frank Bornhöft.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser aus Frankfurt am Main bestellt.
Systemlösungen, Standardsoftware und Optimierung von Geschäftsabläufen
Die procise GmbH ist auf Systemlösungen in der IT-Branche spezialisiert. Ein Schwerpunkt des Unternehmensgegenstands liegt auf der Einführung von Standardsoftware in Unternehmen.
Anders als bei einer ausschließlich individuellen Softwareentwicklung geht es bei der Einführung von Standardsoftware regelmäßig darum, bereits vorhandene Softwarelösungen an die betrieblichen Anforderungen eines Unternehmens anzupassen und in dessen bestehende IT- und Organisationsstrukturen einzubinden.
Ein weiterer Schwerpunkt der procise GmbH liegt auf der Optimierung organisatorischer Abläufe. Damit verbindet das Unternehmen klassische IT-Aufgaben mit der Analyse und Verbesserung betrieblicher Prozesse.
Das Tätigkeitsfeld kann beispielsweise die Frage umfassen, wie Arbeits- und Geschäftsprozesse durch geeignete Softwarelösungen effizienter organisiert und bestehende Abläufe technisch unterstützt werden können. Welche konkreten Softwareprodukte oder Branchen dabei zuletzt im Mittelpunkt standen, geht aus dem Unternehmensgegenstand allerdings nicht hervor.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden die Verfügungsmöglichkeiten der procise GmbH eingeschränkt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Martin Kaltwasser wirksam.
Auch Schuldner der procise GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen und andere Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.
Gesellschaft wird als Antragstellerin bezeichnet
Aus der Bekanntmachung ergibt sich zudem, dass die procise GmbH als „Antragstellerin“ bezeichnet wird. Dies spricht dafür, dass der Insolvenzantrag von der Gesellschaft selbst gestellt wurde.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der procise GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Das Amtsgericht Königstein im Taunus muss nach Abschluss der weiteren Prüfungen gesondert über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.