Dark Mode Light Mode

Insemed Personalservice GmbH in vorläufiger Insolvenz – Pflege- und Medizin-Personaldienstleister aus Solingen betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Insemed Personalservice GmbH aus Solingen befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Wuppertal hat am 31. August 2026 um 08:02 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 512 IN 156/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schorberger Straße 66, 42699 Solingen und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 33020 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer sind Seyma Tüylüoglu und Ingo Wark.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Sprinz aus Solingen bestellt.

Insemed vermittelt Pflegekräfte und medizinisches Personal

Die wirtschaftliche Tätigkeit der Insemed Personalservice GmbH konzentriert sich auf einen Bereich, in dem qualifiziertes Personal eine zentrale Rolle spielt: das Gesundheits- und Pflegewesen.

Gegenstand des Unternehmens ist ausdrücklich die Verleihung und Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Personal.

Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Formen der Personalbereitstellung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt der Personaldienstleister die Mitarbeiter selbst und überlässt sie zeitweise einem Kundenunternehmen. Bei der klassischen Personalvermittlung wird dagegen eine Arbeitskraft an einen Arbeitgeber vermittelt, der anschließend selbst das Beschäftigungsverhältnis begründet.

Damit bewegt sich Insemed in einem Geschäftsfeld, das insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens von Bedeutung sein kann. Welche konkreten Auftraggeber von Insemed betreut werden, nennt die Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht.

Insolvenzverwalter erhält Kontrolle über Zahlungsverkehr

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal werden die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft deutlich eingeschränkt.

Die Insemed Personalservice GmbH darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Stefan Sprinz verfügen.

Besonders weitreichend sind die gerichtlichen Anordnungen zum Zahlungsverkehr.

Unternehmen oder andere Schuldner, die der Insemed Personalservice GmbH noch Geld schulden, dürfen ihre offenen Beträge nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Damit wird sichergestellt, dass vorhandene finanzielle Mittel und neu eingehende Zahlungen während des vorläufigen Verfahrens kontrolliert und für die Insolvenzmasse gesichert werden.

Zwangsvollstreckungen gegen Insemed vorerst gestoppt

Gleichzeitig hat das Amtsgericht einen weitgehenden Vollstreckungsstopp angeordnet.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Insemed Personalservice GmbH sind vorläufig untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die verbleibende Vermögenssubstanz vermindern.

Was geschieht mit dem laufenden Personalgeschäft?

Für einen Personaldienstleister ist die weitere Entwicklung besonders davon abhängig, ob laufende Kundenverträge fortgeführt werden können und wie die Beschäftigung sowie Vergütung der eingesetzten Mitarbeiter während des vorläufigen Verfahrens organisiert werden.

Die gerichtliche Bekanntmachung enthält bislang keine Angaben zur Zahl der Beschäftigten, zu bestehenden Kundenverträgen oder zu einer möglichen Fortführung des Geschäftsbetriebs. Auch eine Betriebseinstellung wurde nicht bekanntgegeben.

Ebenso lässt sich der Veröffentlichung nicht entnehmen, ob die Gesellschaft selbst oder ein Gläubiger den Insolvenzantrag gestellt hat.

Die Anordnung vom 31. August 2026 bedeutet zudem noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zunächst werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Insemed Personalservice GmbH geprüft und das vorhandene Vermögen gesichert. Über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens muss das Amtsgericht Wuppertal anschließend gesondert entscheiden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Prettin bilanziert Anlagevermögen nur noch mit einem Euro – 301.000 Euro Kommanditeinlagen weiterhin nicht eingefordert

Next Post

„Euer Paradies, unsere Hölle“: Auf Mallorca wächst der Widerstand gegen den Massentourismus