Die EEGdienste GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist von einem Insolvenzverfahren betroffen. Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 26. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 423/26 geführt.
Die EEGdienste GmbH hat ihren Sitz in der Auerstraße 2 in 79108 Freiburg und ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 713087 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Klaus Fritz Wilhelm.
Der Geschäftszweck der EEGdienste GmbH liegt vor allem in der Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften. Dabei kann sich das Unternehmen sowohl mit als auch ohne eigene Kapitalbeteiligung an diesen Gesellschaften engagieren.
Eine besondere Bedeutung hat die Funktion der EEGdienste GmbH als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der EEG Elektrotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg. Damit übernimmt die EEGdienste GmbH innerhalb dieser Gesellschaft eine zentrale gesellschaftsrechtliche Funktion. Sie ist somit nicht lediglich eine reine Vermögensverwaltung, sondern als Komplementär-GmbH unmittelbar mit der Geschäftsführung einer operativen Gesellschaft verbunden.
Der Insolvenzantrag wurde von der EEGdienste GmbH selbst gestellt. Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Masse nicht gegeben sind. Der Antrag wurde deshalb abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet grundsätzlich, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. In diesem Fall wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter für ein eröffnetes Verfahren bestellt.
Für die weitere Entwicklung ist insbesondere die Verbindung zur EEG Elektrotechnik GmbH & Co. KG von Interesse. Da die EEGdienste GmbH dort als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin fungiert, kann die weitere gesellschaftsrechtliche Entwicklung der EEGdienste GmbH auch für die Struktur und Geschäftsführung der verbundenen Gesellschaft von Bedeutung sein.
Mit dem Beschluss vom 26. August 2026 steht jedenfalls fest: Über das Vermögen der EEGdienste GmbH wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, weil die dafür erforderliche kostendeckende Masse nicht vorhanden ist.