Die Übertragung großer Vermögen beschert dem deutschen Staat deutlich höhere Steuereinnahmen. Im Jahr 2025 erreichte die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer mit insgesamt 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag das Volumen damit gut 60 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Besonders stark ins Gewicht fielen sehr große Vermögensübertragungen.
Der kräftige Anstieg zeigt, welche finanziellen Dimensionen Erbschaften und Schenkungen inzwischen erreichen können. Die Erbschaftsteuer wird grundsätzlich fällig, wenn Vermögen nach einem Todesfall auf andere Personen übergeht. Die Schenkungsteuer greift dagegen bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. In beiden Fällen hängt die tatsächliche Steuerbelastung unter anderem von der Höhe des übertragenen Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis und den jeweils geltenden Freibeträgen ab.
Große Vermögensübertragungen treiben die Entwicklung
Besonders auffällig war 2025 laut den veröffentlichten Angaben die Entwicklung bei Vermögensübertragungen von mehr als 20 Millionen Euro. In diesem Segment erhöhten sich die festgesetzten Steuern deutlich. Damit haben außergewöhnlich große Erbschaften und Schenkungen erheblich zum Rekordergebnis beigetragen.
Solche Fälle können einzelne Jahre stark beeinflussen. Anders als bei regelmäßig erhobenen Steuern hängt das Aufkommen bei Erbschaften und Schenkungen auch davon ab, wann große Vermögen übertragen und die entsprechenden Steuerfälle von den Finanzbehörden bearbeitet werden.
Die genannten 21,4 Milliarden Euro sind deshalb auch nicht mit einem kontinuierlich fließenden Steueraufkommen von monatlich gleicher Größenordnung gleichzusetzen. Entscheidend ist zudem die Unterscheidung zwischen festgesetzter Steuer und den tatsächlich im selben Zeitraum vereinnahmten Beträgen.
Mehr als 60 Prozent über dem Vorjahr
Das Ausmaß des Anstiegs ist dennoch bemerkenswert. Gegenüber 2024 erhöhten sich die Steuerfestsetzungen um mehr als 60 Prozent. Damit wurde 2025 zu einem außergewöhnlichen Jahr für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Rechnerisch bedeutet ein Zuwachs von gut 60 Prozent, dass im Vorjahr Steuerbeträge in einer Größenordnung von rund 13 Milliarden Euro festgesetzt worden sein müssen. Der genaue Vorjahreswert geht aus den hier vorliegenden Angaben allerdings nicht hervor.
Die Zahlen machen zugleich deutlich, dass die Besteuerung großer Vermögensübertragungen fiskalisch zunehmend relevant ist. Gerade einzelne Übertragungen im zweistelligen Millionenbereich können hohe Steuerbeträge auslösen.
Freibeträge schützen kleinere Erbschaften
Aus dem Rekordwert lässt sich allerdings nicht ableiten, dass jede Erbschaft automatisch mit hohen Steuern verbunden ist. Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht Freibeträge vor, deren Höhe insbesondere vom Verhältnis zwischen der Person abhängt, die Vermögen überträgt, und der Person, die es erhält.
Erst soweit der steuerlich relevante Erwerb nach Berücksichtigung der jeweiligen Regeln und Freibeträge verbleibt, kann eine entsprechende Steuerbelastung entstehen. Deshalb unterscheidet sich die Situation einer gewöhnlichen Erbschaft innerhalb einer Familie erheblich von der Übertragung eines Vermögens von mehreren Millionen Euro.
Auch Schenkungen spielen eine wichtige Rolle. Vermögen muss nicht erst im Todesfall weitergegeben werden. Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere oder Geldvermögen können bereits zu Lebzeiten übertragen werden und damit grundsätzlich der Schenkungsteuer unterliegen.
Rekordwert rückt Debatte über große Vermögen in den Mittelpunkt
Die neuen Zahlen dürften auch die politische Diskussion über die Erbschaftsteuer erneut beleben. Seit Jahren wird darüber gestritten, wie große Vermögen angemessen besteuert werden sollten und zugleich verhindert werden kann, dass beispielsweise Unternehmensnachfolgen durch hohe Steuerforderungen erschwert werden.
Auf der einen Seite steht dabei das Ziel, Vermögensübertragungen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Auf der anderen Seite existieren besondere Regelungen und Begünstigungen, insbesondere wenn betriebliches Vermögen übertragen wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Der außergewöhnliche Anstieg 2025 liefert dieser Debatte neue Zahlen. Vor allem die deutlich höheren Steuerfestsetzungen bei Vermögensübertragungen oberhalb von 20 Millionen Euro zeigen, dass große Erbschaften und Schenkungen für die Entwicklung der Statistik eine wesentliche Rolle spielen.
Fest steht zunächst: Mit 21,4 Milliarden Euro hat die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025 einen Rekordwert erreicht. Der Sprung von mehr als 60 Prozent innerhalb eines Jahres gehört zu den auffälligsten Entwicklungen – und wurde insbesondere von sehr großen Vermögensübertragungen getragen.