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BaFin sieht MiCAR als wichtigen Schutz für Krypto-Anleger

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay

Mit der europäischen Krypto-Regulierung MiCAR gelten erstmals weitgehend einheitliche Regeln für Anbieter von Kryptowerten in der Europäischen Union. Die Finanzaufsicht BaFin sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit und Transparenz auf dem Kryptomarkt. Gleichzeitig warnt sie Anleger davor, sich bei der Auswahl einer Handelsplattform allein auf deren Bekanntheit oder eine gute Platzierung in Suchmaschinen zu verlassen.

Wie BaFin-Expertin Ruth Burkert erläutert, umfasst MiCAR unter anderem Vorgaben für Emittenten, Kryptobörsen und Verwahrer. Unternehmen müssen zahlreiche Anforderungen erfüllen, bevor sie eine entsprechende Erlaubnis erhalten. Dabei geht es nicht nur um die finanzielle Ausstattung eines Anbieters. Auch die IT-Systeme, interne Abläufe sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung werden geprüft. Ebenso können Anteilseigner Gegenstand der Prüfung sein.

BaFin geht gegen Anbieter ohne Erlaubnis vor

Besonderes Augenmerk legt die Finanzaufsicht auf Unternehmen, die Kryptodienstleistungen in Deutschland ohne die erforderliche MiCAR-Erlaubnis anbieten. Nach Angaben der BaFin werden solche Anbieter verfolgt. Die Behörde kann Verbraucher öffentlich warnen und darauf hinwirken, dass unerlaubte Geschäfte eingestellt werden.

Doch auch eine vorhandene Zulassung bedeutet nicht, dass ein Unternehmen anschließend keiner Kontrolle mehr unterliegt. Stellt die BaFin bei einem beaufsichtigten Anbieter Schwachstellen fest, verlangt sie deren Beseitigung. Bei schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen stehen der Behörde verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Dazu gehören Bußgelder, Verwarnungen gegenüber Verantwortlichen und Verbote des Neugeschäfts. Im äußersten Fall kann einem Unternehmen sogar die Zulassung entzogen werden.

Warum eine BaFin-Lizenz Vertrauen schaffen soll

Burkert bezeichnet eine BaFin-Lizenz als eine Art „Gütesiegel“. Hintergrund sind die vergleichsweise umfassenden Prüfungen während des Zulassungsverfahrens. Aus Sicht der Behörde stellt diese intensive Kontrolle keinen Nachteil für den Finanzstandort Deutschland dar. Vielmehr könne eine anspruchsvolle Aufsicht das Vertrauen in regulierte Anbieter stärken.

Allerdings benötigen Kryptounternehmen nicht zwingend eine deutsche BaFin-Lizenz, um ihre Dienstleistungen hierzulande anzubieten. Besitzt ein Unternehmen eine gültige MiCAR-Erlaubnis einer zuständigen Aufsichtsbehörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann es unter den europäischen Regeln grundsätzlich auch Zugang zum deutschen Markt erhalten.

Anleger achten laut BaFin zu wenig auf die Aufsicht

Ein Problem sieht die BaFin beim Verhalten vieler Verbraucher. Nach Einschätzung der Behörde achten deutsche Anleger bislang nicht ausreichend darauf, wo und von wem ein Kryptounternehmen beaufsichtigt wird. Stattdessen würden häufig Anbieter genutzt, die bei Internetsuchen besonders prominent erscheinen.

Das kann riskant sein. Insbesondere bei Plattformen ohne europäische Zulassung ist für Kunden möglicherweise schwer nachvollziehbar, welches Unternehmen tatsächlich hinter einem Angebot steht, wie solide es finanziell aufgestellt ist und welchen Kontrollen es unterliegt. Anleger sind dann stärker auf die Angaben und Werbeversprechen des jeweiligen Anbieters angewiesen.

Die Botschaft der Finanzaufsicht ist daher klar: Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte kaufen oder verwahren lassen möchte, sollte vor einer Registrierung nicht nur Gebühren und Produktangebot vergleichen. Auch der regulatorische Status des Anbieters sollte geprüft werden.

Trotz der neuen europäischen Regeln bleiben Kryptowerte risikoreiche Anlagen. Eine MiCAR- oder BaFin-Zulassung ist keine Garantie für Kursgewinne und schützt Anleger nicht vor den erheblichen Wertschwankungen von Kryptowährungen. Sie bedeutet vielmehr, dass der jeweilige Anbieter bestimmten regulatorischen Anforderungen und einer Aufsicht unterliegt.

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