Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich in die Debatte über eine mögliche Zuckersteuer auf Getränke eingeschaltet. Dabei erteilte er einer Besteuerung zuckerfreier Produkte wie Cola Zero eine klare Absage. Nach seinen Angaben soll eine mögliche Abgabe nicht auf Getränke ohne Zucker ausgeweitet werden.
Auslöser der Diskussion war ein bekannt gewordenes Arbeitspapier aus dem Bundesfinanzministerium. Darin wurde offenbar die Möglichkeit erörtert, eine Abgabe nicht nur auf zuckerhaltige Getränke zu erheben, sondern auch Produkte mit Süßungsmitteln einzubeziehen. Damit wären beispielsweise Zero- und Light-Getränke betroffen gewesen.
Auch Haferdrinks waren in der Diskussion
Die Überlegungen gingen dem Papier zufolge noch weiter. Auch bestimmte Milchalternativen wie Haferdrinks könnten unter eine entsprechend weit gefasste Regelung fallen. Entscheidend wäre dann nicht ausschließlich der klassische Zuckergehalt eines Getränks gewesen, sondern möglicherweise auch die Verwendung bestimmter Süßungsmittel.
Gerade die mögliche Einbeziehung von zuckerfreien Getränken sorgte für Diskussionen. Schließlich greifen viele Verbraucher bewusst zu Zero- oder Light-Produkten, um ihren Zuckerkonsum zu reduzieren.
Klingbeil stellte nun über Instagram klar, dass eine solche Besteuerung aus seiner Sicht nicht sinnvoll sei. Eine Steuer auf zuckerfreie Getränke wie Cola Zero werde es nicht geben, erklärte der Finanzminister sinngemäß.
Ministeriumspapier ist noch keine politische Entscheidung
Gleichzeitig relativierte Klingbeil die Bedeutung des bekannt gewordenen Dokuments. In Ministerien würden unterschiedliche Vorschläge entwickelt und teilweise kontrovers diskutiert. Bei dem Papier handele es sich lediglich um einen Arbeitsstand.
Damit ist der Vorschlag weder innerhalb der Bundesregierung politisch abgestimmt noch von der Koalition beschlossen. Die darin enthaltenen Überlegungen sollten deshalb nicht mit einer bereits feststehenden Gesetzesinitiative verwechselt werden.
Zuckersteuer grundsätzlich weiter ein Thema
Vom Tisch ist damit vor allem die Besteuerung zuckerfreier Getränke. Die grundsätzlichere Diskussion darüber, ob Deutschland stärker gegen einen hohen Zuckerkonsum vorgehen und dafür auch steuerliche Instrumente einsetzen sollte, ist damit jedoch nicht automatisch beendet.
Eine mögliche Abgabe auf tatsächlich zuckerhaltige Getränke könnte weiterhin Gegenstand politischer Beratungen sein. Wie eine solche Regelung ausgestaltet würde, welche Produkte betroffen wären und ab welchem Zuckergehalt eine Abgabe greifen könnte, geht aus den vorliegenden Angaben allerdings noch nicht hervor.
Für Verbraucher bedeutet Klingbeils Aussage zunächst vor allem eines: Cola Zero, Light-Getränke und andere zuckerfreie Getränke sollen nach dem Willen des Finanzministers nicht allein wegen der enthaltenen Süßungsmittel mit einer Zuckersteuer belegt werden.