Verbraucherschützer warnen vor weiteren mutmaßlich betrügerischen Inkassoschreiben. Aktuell tauchen Schreiben auf, die angeblich von der „München-E Inkasso AG“ stammen. Als Zahlungsempfänger wird „EFTHIMIADIS NIKOLAOS“ genannt. Verbraucher sollten entsprechende Zahlungsaufforderungen sorgfältig prüfen und keinesfalls ungeprüft Geld überweisen.
In den vorliegenden Schreiben werden folgende Zahlungsdaten angegeben:
- Angeblicher Absender: München-E Inkasso AG
- Anschrift: Landsberger Straße 155, 80687 München
- Empfänger: EFTHIMIADIS NIKOLAOS
- IBAN: GR52 0140 9000 9000 0200 2024 717 (Griechenland)
Auffällige Merkmale
Mehrere Hinweise können Anlass zur Vorsicht geben:
- Das Schreiben fordert häufig zur schnellen Zahlung auf und setzt kurze Fristen.
- Als Empfängerkonto wird eine griechische IBAN (GR) verwendet, obwohl das Unternehmen angeblich seinen Sitz in München hat.
- Der Zahlungsempfänger trägt den Namen einer Privatperson beziehungsweise eines natürlichen Namens, anstatt den Firmennamen des angeblichen Inkassounternehmens.
- Teilweise fehlen nachvollziehbare Angaben zum ursprünglichen Gläubiger oder zur Entstehung der Forderung.
Diese Merkmale allein beweisen zwar keinen Betrug, sollten jedoch dazu führen, die Forderung besonders kritisch zu prüfen.
So sollten Betroffene reagieren
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte:
- die Forderung nicht vorschnell bezahlen,
- den angeblichen Gläubiger kontaktieren – jedoch über selbst recherchierte Kontaktdaten,
- überprüfen, ob tatsächlich ein Vertrag oder eine offene Forderung besteht,
- keine persönlichen Daten preisgeben,
- im Zweifel Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsbeistand einholen.
Wurde bereits Geld überwiesen, sollte unverzüglich die eigene Bank informiert werden, um einen möglichen Überweisungsrückruf zu veranlassen. Zusätzlich kann eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll sein.
Bekannte Zahlungsdaten
Angeblicher Absender: München-E Inkasso AG
Empfänger: EFTHIMIADIS NIKOLAOS
IBAN: GR52 0140 9000 9000 0200 2024 717
Fazit: Verbraucher sollten bei Inkassoforderungen mit ausländischen Kontoverbindungen oder ungewöhnlichen Zahlungsempfängern besondere Vorsicht walten lassen. Bevor Geld überwiesen wird, sollte stets überprüft werden, ob die Forderung berechtigt und das Inkassounternehmen tatsächlich existiert. Nur eine sorgfältige Prüfung schützt vor finanziellen Schäden durch betrügerische Mahnschreiben.