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Immofakt GmbH: Kölner Immobilienverwalter und Makler unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Immofakt GmbH aus Köln befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Köln hat am 31. Juli 2026 um 12:26 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70d IN 232/26 geführt.

Betroffen ist die Immofakt GmbH mit Sitz am Zollstockgürtel 63, 50969 Köln. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 66005 eingetragen. Geschäftsführer ist Christian Peters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Till Dehnen aus Köln. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit darf die Geschäftsführung Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters veräußern oder darüber verfügen. Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Kunden und andere Schuldner der Immofakt GmbH wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.

Die Immofakt GmbH ist seit vielen Jahren im Immobilienbereich tätig. Nach den Handelsregisterangaben umfasst der Unternehmensgegenstand insbesondere die Verwaltung von Immobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung) sowie die Vermittlung von Immobilien als Makler gemäß § 34c Gewerbeordnung. Das Unternehmen betreute Wohnungseigentümergemeinschaften, übernahm die kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilien und vermittelte Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Zum Leistungsspektrum gehörten unter anderem die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen, die Vergabe und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder. Ergänzend war die Gesellschaft als Immobilienmakler tätig und vermittelte Kauf- und Mietobjekte.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft untersuchen, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird bewertet, ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt oder saniert werden kann.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer und Vertragspartner bedeutet die Anordnung zunächst nicht automatisch das Ende der Verwaltungsleistungen. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, den Geschäftsbetrieb möglichst geordnet fortzuführen und Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern.

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