Dark Mode Light Mode

Fiebig Sicherheitssysteme GmbH: Sicherheitsunternehmen beantragt Insolvenz

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Fiebig Sicherheitssysteme GmbH aus Schwedt/Oder hat Insolvenz in Eigeninitiative beantragt. Das Amtsgericht Neuruppin leitete daraufhin Sicherungsmaßnahmen ein und ordnete am 31. Juli 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 15 IN 203/26 geführt.

Betroffen ist die Fiebig Sicherheitssysteme GmbH mit Sitz am Heinersdorfer Damm 61, 16303 Schwedt/Oder. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Neuruppin unter der Handelsregisternummer HRB 10040 NP eingetragen. Geschäftsführerin ist Katrin Fiebig.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Falk Eppert. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit darf die Geschäftsführung Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters veräußern oder darüber verfügen. Darüber hinaus wurden Drittschuldner angewiesen, Zahlungen nicht mehr an das Unternehmen, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt außerdem die Befugnis, Bankguthaben einzuziehen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden, Versicherungen und Vertragspartnern einzuholen.

Die Fiebig Sicherheitssysteme GmbH ist seit vielen Jahren im Bereich der Sicherheits- und Alarmtechnik tätig. Nach den Handelsregisterangaben und öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen plant, installiert und wartet das Unternehmen unter anderem Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungssysteme, Zutrittskontrollanlagen sowie weitere elektronische Sicherheitstechnik. Zum Kundenkreis gehören private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die gerichtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren, vorhandene Vermögenswerte sichern und prüfen, ob eine Fortführung oder Sanierung möglich erscheint. Erst danach entscheidet das Amtsgericht Neuruppin über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Schulden sinken, Eigenkapital bleibt unverändert: Windpark 146. WestWind baut Verbindlichkeiten weiter ab

Next Post

Bethmann Rentenfonds 2025/2026: Solide Erträge bei höherer Unternehmensanleihen- und Zinsbindung