Für die Miktar Technologie UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag eines Gläubigers mangels vorhandener Insolvenzmasse zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel am 30. Juli 2026.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3615 IN 10030/25 geführt. Betroffen ist die Miktar Technologie UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz c/o Schütze, Kohlweisenweg 15 B, 12351 Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 229541 eingetragen. Geschäftsführer ist Wojciech Schütze.
Anders als bei einem Eigenantrag wurde das Insolvenzverfahren in diesem Fall von einem Gläubiger beantragt. Das Insolvenzgericht kam nach Prüfung der Vermögensverhältnisse jedoch zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Die Miktar Technologie UG wurde im Jahr 2021 gegründet. Nach den Handelsregisterangaben bestand der Unternehmensgegenstand in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb technischer Produkte sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie und Digitalisierung. Dazu gehörten insbesondere die Entwicklung technischer Lösungen, Software- und IT-Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen.
Die Abweisung mangels Masse hat weitreichende rechtliche Folgen. Anders als bei einem eröffneten Insolvenzverfahren wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle anmelden, weil ein Insolvenzverfahren gar nicht erst beginnt. Hintergrund ist, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.