Die 133. WestWind Windpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchdorf hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Das Unternehmen setzt den planmäßigen Schuldenabbau fort und reduzierte seine Verbindlichkeiten deutlich. Gleichzeitig verringerte sich das Vermögen infolge der laufenden Abschreibungen auf die Windenergieanlagen.
Zum Bilanzstichtag belief sich die Bilanzsumme auf 3,93 Millionen Euro, nach 4,37 Millionen Euro im Vorjahr. Das Anlagevermögen sank von 3,53 Millionen Euro auf 3,17 Millionen Euro, was im Wesentlichen auf die planmäßigen Abschreibungen der Windenergieanlagen zurückzuführen ist.
Das Eigenkapital blieb mit 450.000 Euro unverändert. Das eingeforderte Kommanditkapital beträgt weiterhin 450.000 Euro, während nicht eingeforderte Einlagen von 1,05 Millionen Euro bestehen bleiben.
Die Verbindlichkeiten gingen von 3,67 Millionen Euro auf 3,34 Millionen Euro zurück. Davon entfallen rund 372.000 Euro auf kurzfristige und 2,97 Millionen Euro auf langfristige Verpflichtungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 1,64 Millionen Euro. Die Kredite sind durch umfangreiche Sicherheiten, darunter Pfandrechte an den Windenergieanlagen, abgesichert.
Auch die Rückstellungen reduzierten sich deutlich von 123.149 Euro auf 27.774 Euro.
Im Umlaufvermögen verringerte sich der Bestand leicht auf 751.768 Euro. Die Forderungen sanken auf 454.514 Euro, während die liquiden Mittel mit 297.254 Euro nahezu auf Vorjahresniveau blieben.
Wie bei den übrigen Gesellschaften der WestWind-Gruppe beschäftigt auch die 133. WestWind Windpark GmbH & Co. KG keine eigenen Mitarbeiter. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Westwind Verwaltungs GmbH.
Für den Rückbau der Windenergieanlage besteht eine Bankbürgschaft über 149.000 Euro. Zudem weist die Gesellschaft darauf hin, dass ihre Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 3,30 Millionen Euro durch Pfandrechte und ähnliche Sicherheiten besichert sind.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellt und am 20. Januar 2026 festgestellt.