Plötzlich liegt eine Rechnung im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach – mehrere hundert Euro für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabonnement. Das Problem: Viele Betroffene sind überzeugt, die genannten Internetseiten nie besucht oder dort einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Genau vor dieser Masche warnt jetzt die Verbraucherzentrale. Hinter den Plattformen „Astrolonova“, „Fitnovaness“ und „Bongochat“ steckt nach ihren Angaben dieselbe Firma aus Hongkong. Verbraucherschützer raten eindringlich dazu, sich von Mahnungen und Inkassodrohungen nicht einschüchtern zu lassen und keinesfalls vorschnell zu zahlen.
Immer wieder geraten Verbraucher in die Fänge dubioser Online-Anbieter, die mit fragwürdigen Rechnungen oder angeblichen Vertragsforderungen Geld verlangen. Die aktuelle Warnung zeigt, dass solche Geschäftsmodelle nach wie vor weit verbreitet sind und gezielt auf Verunsicherung setzen.
Drei Internetangebote – ein Unternehmen
Auf den ersten Blick haben die drei Internetseiten kaum etwas gemeinsam. Während Astrolonova mit Horoskopen und astrologischen Angeboten wirbt, richtet sich Fitnovaness an Menschen, die nach Fitness- oder Ernährungsprogrammen suchen. Bongochat wiederum tritt als KI- oder Chatdienst auf.
Nach Angaben der Verbraucherzentralen werden jedoch alle drei Angebote von derselben Firma betrieben – der Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong.
In mehreren Bundesländern haben sich inzwischen zahlreiche Betroffene gemeldet. Sie berichten übereinstimmend, Rechnungen oder Mahnungen über mehrere hundert Euro erhalten zu haben, obwohl sie nach eigener Aussage nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.
Rechnung bedeutet nicht automatisch Vertrag
Die wichtigste Botschaft der Verbraucherschützer lautet: Eine Rechnung allein beweist noch lange nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Nach deutschem Verbraucherrecht müssen Unternehmen bereits vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages eindeutig über sämtliche Kosten informieren. Außerdem muss für Verbraucher klar erkennbar sein, dass sie mit einem Klick tatsächlich eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen.
Bekannt ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Button-Lösung. Der Bestellbutton muss beispielsweise eindeutig mit Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbar unmissverständlichen Beschriftung versehen sein.
Fehlt ein solcher Hinweis oder können Verbraucher gar nicht nachvollziehen, dass sie überhaupt eine Bestellung ausgelöst haben, bestehen nach Einschätzung der Verbraucherzentralen regelmäßig erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Forderung.
Mahnungen sollen Druck erzeugen
Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer die Form der Schreiben.
Viele Betroffene berichten von kurzen Zahlungsfristen sowie der Androhung zusätzlicher Kosten, Inkassoverfahren oder negativer Schufa-Einträge. Solche Formulierungen sollen nach Einschätzung der Verbraucherzentralen vor allem eines erreichen: möglichst schnellen Zahlungsdruck.
Gerade Menschen, die sich unsicher fühlen oder rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchten, überweisen den geforderten Betrag häufig aus Angst – obwohl sie dazu möglicherweise gar nicht verpflichtet wären.
Nach Angaben der Verbraucherschützer gilt jedoch: Wer einer unberechtigten Forderung widerspricht, muss sich allein wegen eines Mahnschreibens oder einer Inkassoandrohung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen.
So sollten Betroffene reagieren
Die Verbraucherzentralen empfehlen zunächst, Ruhe zu bewahren und keinesfalls vorschnell zu bezahlen.
Stattdessen sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen und deutlich erklären, dass nach ihrer Auffassung kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde. Gleichzeitig sollten sämtliche Unterlagen – Rechnungen, Mahnungen, E-Mails und sonstige Schreiben – sorgfältig aufbewahrt werden.
Auch wenn später ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, ändert dies nach Angaben der Verbraucherschützer nichts automatisch an der Rechtslage. Eine möglicherweise unberechtigte Forderung werde durch die Einschaltung eines Inkassobüros nicht plötzlich wirksam.
Was tun, wenn bereits Geld abgebucht wurde?
Besondere Aufmerksamkeit sollten Verbraucher ihren Kontoauszügen schenken.
Wer unberechtigte Lastschriften entdeckt, kann diese innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über seine Bank zurückbuchen lassen. Wurde per Kreditkarte bezahlt, kommt unter Umständen auch ein sogenanntes Chargeback-Verfahren infrage.
Darüber hinaus raten die Verbraucherzentralen dazu, unberechtigte Abbuchungen künftig durch die eigene Bank sperren zu lassen.
Auch Strafanzeige kann möglich sein
Wer den Verdacht hat, Opfer eines Betrugsversuchs geworden zu sein, kann nach Angaben der Verbraucherzentralen außerdem Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Ebenso kann eine Beschwerde bei den Datenschutzbehörden sinnvoll sein, wenn persönliche Daten unzulässig verwendet wurden. Sollten Inkassounternehmen trotz eines erklärten Widerspruchs weiterhin Druck ausüben oder ohne erforderliche Zulassung tätig sein, können Betroffene dies zudem der zuständigen Inkassoaufsicht melden.
Experten raten zu besonderer Vorsicht
Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie wichtig Aufmerksamkeit bei Vertragsabschlüssen im Internet geworden ist. Unseriöse Anbieter nutzen häufig professionell gestaltete Webseiten, aggressive Mahnungen und juristisch klingende Schreiben, um Verbraucher unter Druck zu setzen.
Wer eine Rechnung erhält, obwohl er sich an keinen Vertrag erinnern kann, sollte deshalb zunächst prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen gilt dabei ein wichtiger Grundsatz: Nicht jede Rechnung ist automatisch berechtigt.
Verbraucher sollten ihre Rechte kennen
Die Warnung vor Astrolonova, Fitnovaness und Bongochat macht deutlich, dass dubiose Geschäftsmodelle im Internet weiterhin ein ernstes Problem darstellen. Gerade hohe Rechnungsbeträge und die Androhung von Inkasso oder Schufa-Einträgen können Betroffene erheblich verunsichern.
Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, Forderungen sorgfältig zu prüfen, unberechtigten Rechnungen schriftlich zu widersprechen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen. Wer seine Rechte kennt und sich nicht von Drohungen unter Druck setzen lässt, kann sich wirksam gegen zweifelhafte Zahlungsforderungen schützen.