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dean&david Oldenburg GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die dean&david Oldenburg GmbH mit Sitz am Alter Stadthafen 3b in 26122 Oldenburg ist das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 23. Juli 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 16 IN 33/26 geführt.

Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig wurden die bereits am 18. Mai 2026 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Damit enden die zuvor bestehenden insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen.

Die dean&david Oldenburg GmbH betrieb als Franchisenehmer ein Restaurant der deutschlandweit bekannten Gastronomiemarke dean&david. Das Unternehmen war auf den Verkauf von frisch zubereiteten Salaten, Bowls, Sandwiches, Currys, Säften, Smoothies und weiteren gesundheitsorientierten Speisen spezialisiert. Das Konzept richtet sich an Kunden, die Wert auf frische Zutaten, ausgewogene Ernährung und eine schnelle Verpflegung legen.

Als Franchisebetrieb nutzte die Gesellschaft das etablierte Marken- und Gastronomiekonzept von dean&david und war für den Betrieb des Standorts in Oldenburg verantwortlich. Zum Geschäft gehörten neben dem Restaurantbetrieb auch Außer-Haus-Verkauf, Lieferangebote sowie Catering- und Verpflegungsleistungen für Unternehmen und Veranstaltungen. Wie viele Betriebe der Systemgastronomie war das Unternehmen auf eine hohe Kundenfrequenz und einen wirtschaftlich stabilen Restaurantbetrieb angewiesen.

Die Gastronomiebranche steht weiterhin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gestiegene Kosten für Lebensmittel, Energie, Mieten und Personal sowie ein verändertes Konsumverhalten der Gäste belasten viele Restaurants und Franchisebetriebe. Hinzu kommen hohe Investitionen in Digitalisierung, Lieferdienste und moderne Gastronomiekonzepte sowie ein anhaltender Fachkräftemangel.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg endet das Insolvenzantragsverfahren der dean&david Oldenburg GmbH ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Da der Antrag mangels Masse abgewiesen wurde, erfolgt keine reguläre Insolvenzabwicklung. Ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt oder endgültig eingestellt wird, geht aus der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Die gerichtliche Entscheidung verdeutlicht jedoch, dass nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden waren, um die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

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