Wer eine energetische Sanierung plant oder seine alte Heizung austauschen möchte, sollte die kommenden Tage genau im Blick behalten. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Änderungen betreffen sowohl die Sanierung von Wohngebäuden als auch die Förderung neuer Heizungsanlagen und können erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung geplanter Maßnahmen haben.
Besonders wichtig ist jetzt die Antragsfrist. Wer bereits über eine gültige sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) verfügt, kann seinen Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr nach den bisherigen Förderbedingungen einreichen. Ab dem darauffolgenden Tag gelten ausschließlich die neuen Regelungen. Bereits bewilligte Förderkredite und Zuschüsse bleiben von den Änderungen unberührt.
Vor allem bei der energetischen Sanierung müssen Eigentümer künftig mit geringeren Zuschüssen rechnen. Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert. Gleichzeitig entfällt der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse, da dieser künftig zum Standard gehört. Der maximale Förderbetrag für die Sanierung eines Wohngebäudes wird einheitlich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit festgelegt.
Auch bei der Heizungsförderung ändern sich die Rahmenbedingungen. Die Grundförderung bleibt zwar unverändert bei 30 Prozent, allerdings sinkt der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit künftig auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 wird dieser Höchstbetrag anschließend alle sechs Monate um jeweils 750 Euro reduziert.
Darüber hinaus entfallen sowohl der Effizienzbonus als auch der Emissionsminderungszuschlag. Gleichzeitig bleiben bestimmte Zusatzförderungen bestehen. So können selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin vom Klimageschwindigkeitsbonus sowie von Einkommensboni profitieren. Künftig spielt außerdem die Herkunft einer Wärmepumpe eine Rolle bei der Höhe der Förderung.
Die Verbraucherzentrale Thüringen weist jedoch darauf hin, dass die Förderhöhe allein nicht ausschlaggebend sein sollte. Entscheidend sei vielmehr, welche Heiztechnik oder Sanierungsmaßnahme langfristig zum jeweiligen Gebäude passe. Neben den Investitionskosten sollten deshalb auch der energetische Zustand des Hauses, die künftigen Betriebskosten sowie die langfristige Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.
Wer unsicher ist, welche Maßnahmen sinnvoll sind oder wie sich die neuen Förderbedingungen auf das eigene Vorhaben auswirken, sollte sich vor einer Entscheidung unabhängig beraten lassen. Gerade bei Investitionen, die über Jahrzehnte wirken, kann eine fachkundige Energieberatung helfen, kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.