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BEG-Förderung wird reformiert: Diese Fristen sollten Hauseigentümer jetzt kennen

mohamed_hassan / Pixabay

Viele Hauseigentümer sind derzeit unsicher, weil die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 angepasst wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt jedoch klar: Einen Förderstopp gibt es nicht. Die Förderprogramme laufen weiter, allerdings gelten während der Umstellung wichtige Übergangsregelungen.

Wer eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte jetzt den Stand seines Förderantrags prüfen. Denn die Höhe der Zuschüsse richtet sich danach, ob bereits wichtige Antragsunterlagen vorliegen und wann der Antrag eingereicht wird.

An der grundsätzlichen Struktur der Förderung ändert sich nichts. Die KfW bleibt weiterhin für den Heizungszuschuss sowie Förderkredite für Wohn- und Nichtwohngebäude zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert weiterhin zahlreiche Einzelmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle. Allerdings werden mit der Reform die maximal förderfähigen Kosten teilweise reduziert. Gleichzeitig verbessert sich unter anderem der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer.

Für den Heizungstausch ist weiterhin eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch den Fachbetrieb erforderlich. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen muss wie bisher eine „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt werden.

Besondere Bedeutung haben die Fristen bis zum 20. Juli 2026. Während der technischen Umstellung können keine neuen BzA oder TPB erstellt werden. Wer jedoch bereits eine gültige BzA-ID oder TPB-ID besitzt, kann seinen Förderantrag noch nach den bisherigen Förderbedingungen stellen.

Für KfW-Anträge endet diese Möglichkeit am 20. Juli 2026 um 20 Uhr. Beim BAFA müssen Anträge spätestens bis 20. Juli 2026 um 23.59 Uhr eingereicht werden. Bereits bewilligte Förderungen sowie bereits eingereichte Anträge bleiben von der Reform unberührt und werden nach den bisherigen Regelungen bearbeitet.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Eigentümern deshalb, zunächst den eigenen Planungsstand zu prüfen. Wer bereits alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat, sollte die Übergangsfrist nutzen. Wer sich dagegen noch ganz am Anfang seines Vorhabens befindet, muss sich von der Reform nicht unter Druck setzen lassen. Entscheidend sei vielmehr, Sanierungsmaßnahmen und Heizungsmodernisierung sorgfältig zu planen und die langfristige Wirtschaftlichkeit des Gebäudes in den Mittelpunkt zu stellen.

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