Eierlikör gehört zu den beliebtesten klassischen Spirituosen. Doch nur Produkte, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, dürfen überhaupt als Eierlikör verkauft werden. Die Herstellung ist europaweit genau geregelt.
Grundlage ist die EU-Verordnung über Spirituosen. Sie schreibt unter anderem vor, welche Zutaten verwendet werden dürfen und welche Mindestmengen enthalten sein müssen.
Ein echter Eierlikör wird aus Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, einem landwirtschaftlichen Destillat, einer Spirituose oder einer Kombination dieser Alkoholarten hergestellt. Als weitere Hauptzutaten sind hochwertiges Eigelb und Eiweiß sowie Zucker, Honig oder beide Süßungsmittel vorgeschrieben.
Auch der Alkoholgehalt ist festgelegt: Eierlikör muss mindestens 14 Volumenprozent Alkohol enthalten. Darüber hinaus gelten verbindliche Mindestmengen für Eigelb, Zucker beziehungsweise Honig sowie den verwendeten Alkohol.
Zur geschmacklichen Verfeinerung dürfen lediglich bestimmte Lebensmittel, Aromastoffe und Aromaextrakte zugesetzt werden. Außerdem ist die Verwendung von Milch und Milcherzeugnissen erlaubt.
Vom klassischen Eierlikör zu unterscheiden ist der Likör mit Eizusatz. Dieser enthält nur etwa halb so viel Eigelb wie Eierlikör und muss einen höheren Mindestalkoholgehalt von 15 Volumenprozent aufweisen.
Auf dem Etikett findet sich häufig die Angabe „Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs“. Dabei handelt es sich um hochwertigen Neutralalkohol, der aus landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Getreide, Kartoffeln oder Zuckerrüben gewonnen wird und ebenfalls in den europäischen Vorschriften genau definiert ist.
Wer Eierlikör kauft, kann sich daher darauf verlassen, dass Zusammensetzung und Herstellung gesetzlich geregelt sind. Welche Alkoholart verwendet wird, kann sich jedoch je nach Hersteller unterscheiden, solange sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.