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Taxiwelt Kraftdroschken GmbH: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Taxiwelt Kraftdroschken GmbH aus Berlin wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 22. Mai 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3603 IN 510/26 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Hultschiner Damm 268 in 12623 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 12309 eingetragen. Geschäftsführer ist Christian Speicher.

Nach dem Handelsregister war das Unternehmen als Taxiunternehmen tätig. Darüber hinaus umfasste der Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Tankstelle sowie den Handel mit Kraftfahrzeugen. Damit war die Gesellschaft in mehreren Bereichen der Mobilitätsbranche aktiv und verband Personenbeförderung mit ergänzenden Dienstleistungen rund um Fahrzeuge und Kraftstoffe.

Die Gesellschaft hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Eigenantrag gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Mit der Entscheidung endet das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt und ein reguläres Insolvenzverfahren findet nicht statt. Die Abweisung mangels Masse gilt als Hinweis darauf, dass das vorhandene Vermögen selbst zur Finanzierung der Verfahrenskosten nicht ausreicht.

Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig deutlich geringere Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen. Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

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