Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Internetseite velmontcap.com. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass die Betreiber offenbar die Identität eines bekannten Finanzinstituts missbrauchen.
Nach den Erkenntnissen der BaFin besteht keinerlei Zusammenhang zwischen der Internetseite und der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, obwohl auf der Website entsprechende Angaben im Impressum gemacht werden. Die Finanzaufsicht spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch. Solche Fälle treten in den vergangenen Jahren immer häufiger auf und dienen dazu, potenziellen Anlegern Seriosität vorzutäuschen.
Beim Identitätsmissbrauch verwenden Betrüger Namen, Logos oder Unternehmensdaten tatsächlich existierender Finanzunternehmen, um das Vertrauen von Anlegern zu gewinnen. Für Verbraucher ist häufig nur schwer zu erkennen, dass sie es nicht mit dem echten Unternehmen, sondern mit einer betrügerischen Internetplattform zu tun haben.
Die BaFin vermutet, dass über die Website Finanzdienstleistungen angeboten werden, ohne dass hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis vorliegt. Nach deutschem Recht dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- und Zahlungsdienstleistungen ausschließlich mit einer Zulassung der Finanzaufsicht erbracht werden.
Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin deutlich, dass Anleger bei Online-Handelsplattformen und vermeintlichen Investmentangeboten besondere Vorsicht walten lassen sollten. Professionell gestaltete Internetseiten, hochwertige Logos und scheinbar vollständige Impressumsangaben sind längst kein Beleg mehr für die Seriosität eines Anbieters. Betrüger investieren zunehmend erheblichen Aufwand, um ihre Plattformen möglichst glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Besonders häufig werben unseriöse Anbieter mit hohen Renditeversprechen, exklusiven Anlagemöglichkeiten oder angeblich risikofreier Vermögensverwaltung. Gleichzeitig werden Interessenten oftmals telefonisch kontaktiert oder durch intensive Betreuung dazu gedrängt, möglichst schnell Geld einzuzahlen. Nicht selten folgen nach einer ersten Einzahlung weitere Aufforderungen, zusätzliche Beträge zu investieren.
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern deshalb, vor jeder Geldanlage sorgfältig zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich über eine Erlaubnis verfügt. Hierfür stellt die Behörde eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der alle zugelassenen Institute verzeichnet sind. Stimmen Firmenname, Anschrift oder Kontaktdaten nicht mit den offiziellen Angaben überein oder bestehen Unklarheiten, sollten Anleger keinesfalls Geld überweisen.
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) veröffentlicht. Danach darf die BaFin die Öffentlichkeit informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen angeboten werden. Eine solche Veröffentlichung dient in erster Linie dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor möglichen Vermögensschäden.
Wer bereits Kontakt mit der Plattform aufgenommen oder Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Hausbank informieren, sämtliche Unterlagen sichern und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Je schneller Betroffene reagieren, desto größer sind die Chancen, weitere finanzielle Schäden zu verhindern oder eingeleitete Zahlungen gegebenenfalls noch zu stoppen.
Mit der Warnung vor velmontcap.com setzt die BaFin ihre konsequente Vorgehensweise gegen unseriöse Online-Anbieter fort. Angesichts der zunehmenden Zahl professionell gestalteter Betrugsplattformen rät die Finanzaufsicht Anlegern zu besonderer Vorsicht und einer sorgfältigen Prüfung jedes Finanzangebots, bevor Geld investiert wird.